Pfarrwitwentum
Ein evangelischer Pfarrer war im Gegensatz zu seinem katholischen Amtsbruder in der Regel verheiratet. Um der Witwe eines verstorbenen Pfarrers eine Unterkunft zu sichern, hatte die Braunschweigische Kirchenordnung von 1569 allgemein die Errichtung von Pfarrwitwenhäusern vorgesehen. Auch in Hondelage war deshalb im Jahre 1575 auf Veranlassung des Abtes Johannes Lorbeer ein derartiges Haus gebaut und mit einem Garten, einer Wiese von je etwa einem Morgen sowie gewissen Freiheiten ausgestattet. Wenn eine Witwe vorhanden war, so konnte sie sich wie das Corpus Bonorum berichtet außerdem jeweils den 10. Morgen des Pfarrlandes für eine eigene Bewirtschaftung aussuchen.
Die gesamten Einnahmen wurden 1749 mit 14 Talern 8 mgr. angegeben. Im Jahre 1740 war das Gebäude unter Verwendung des noch brauchbaren Materials mit Hilfe der Gemeinde neu errichtet. Das Corpus Bonorum beschreibt ausführlich das Haus mit dem Inventar, den Stallungen und den sonstigen Einrichtungen. Obwohl es sich um eine für die damalige Zeit sicherlich angemessene Wohnung handelte, wurde das Haus nur selten von einer Pfarrerwitwe bewohnt. Es wurde deshalb vermietet. Schon das Register des Pfarrers Clingemann von 1604 verzeichnet eine Mieteinnahme von 6 1/2 Gulden.
Vom Jahre 1782 bis etwa 1820 wurde es von den drei unverheirateten Töchtern des verstorbenen Pastors Dreissigmark bewohnt. Im Jahre 1858 wurde das Pfarrwitwenhaus mit dem dazu gehörenden Garten für 150 Taler an den Anbauer Heinrich Dreyer verkauft. Aus dem Erlös und dem Bestand der Pfarrwitwenhauskasse wurde der Pfarrwitwentumsfonds gebildet, aus dessen Erträgnissen einer Witwe anstelle einer Wohnung ein Miet-kostenzuschuß von 60 Talern jährlich gewährt werden sollte.
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