Opferei und Schule
Während Klosterschulen und private Lehranstalten in den größeren Städten auf eine lange Tradition zurückblicken können, hat sich ein Schulwesen auf dem Lande in unserer engeren Heimat erst nach der Reformation entwickelt. Als Bestandteil seiner Kirchenordnung hatte Herzog Julius im Jahre 1569 auch eine Schulordnung erlassen. Für die Ausbildung der ländlichen Jugend wurde darin eine sichere Einprägung von Luthers Kl. Katechismus gefordert. Von einem Unterricht in Lesen, Schreiben oder gar Rechnen war jedoch noch nicht die Rede. Dazu kam, daß die Kämpfe der Herzöge mit der Stadt Braunschweig und insbesondere der Dreißigjährige Krieg einen Unterricht erheblich erschwerten oder gar unmöglich machten. Erst nach dem Regierungsantritt des Herzogs August des Jüngeren trat eine Änderung ein. Im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Unterrichtswesens erhielt im Jahre 1647 auch das Schulwesen auf dem platten Lande eine feste gesetzliche Grundlage.
Im 2. Artikel der Allgemeinen Landesordnung wurde ausgeführt: "Es sollen die Eltern gehalten sein, und im Fall sie sich säumig erweisen würden, durch Beamte und Gerichtsherren dahin vermittelst ernstlicher Bestrafung angewiesen werden, daß sie ihre Kinder bei denen Schulmeistern oder Küstern auf den Dörfern so viele Jahre in die Schule gehen und unterweisen lassen, bis daß sie den Catechismus verstehen und gedruckte Schrift lesen können." Damit war erstmals die Schulpflicht angeordnet. Eine Verwirklichung der Bestrebungen war jedoch schwierig, weil einmal brauchbare Lehrer und zum andern einheitliche Lehrordnungen fehlten. Die Schulen wurden in 3 Gruppen eingeteilt, und jede Gruppe erhielt eine bestimmte Ordnung. Eine Schule der untersten Art sollte in jedem Dorf eingerichtet werden und mit dem Amt des Küsters oder Opfermannes verbunden werden. Als Küster sollte nur bestellt werden, wer sicher im Lesen und Schreiben war. Im Mittelpunkt sollte der Religionsunterricht stehen, und die Aufsicht wurde den Ortsgeistlichen übertragen. Zu den Einkünften der Opferei sollte ein bescheidenes Schulgeld treten (Koldewey S. 9 ff.).
Über die Anfänge einer Schule in Hondelage ist uns nichts Näheres bekannt. Es fällt jedoch auf, daß in dem Lehnsbuch der Herren von Kalm bereits im Jahre 1443 ein "opperhus" erwähnt wird, und zwar offensichtlich an der Stelle, an der sich später das Schulgebäude befand. Sicherlich hatte ein Opfermann schon frühzeitig auch gewisse bescheidene unterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen, etwa die Kinder im Singen oder in der Religionslehre zu unterweisen. Wenn aber schon 1443 ein "opperhus" vorhanden war, so kann mit guten Gründen vermutet werden, daß das Amt des Opfermannes, der Küster, Kirchendiener und zugleich Gehilfe des Pfarrers war, damals in Hondelage bereits hauptamtlich besetzt war. Eine eigentliche Vorbildung oder Ausbildung zum Lehrer setzte aber erst viel später ein, und vermutlich ist eine eigentliche Schule wie in zahlreichen anderen Orten unserer engeren Heimat auch in Hondelage erst noch der Reformation entstanden. In dem Register des Pfarrers Clingemann vom Jahre 1604 wird zwar das jährliche Einkommen der "opperei zu Honlage" ausdrücklich angeführt, eine nähere Unterrichtung über das Aufgabengebiet des Opfermannes, insbesondere ein Hinweis auf eine Schule, fehlt jedoch.
Der Opfermann in Honlage erhielt im Jahre 1604 zunächst von dem Zinsaufkommen der Kirche eine Besoldung von 3 Gulden jährlich. Weiter gehörten zu der Opferei an Ackerland 2 Morgen auf dem Kleystruck sowie ein weiterer Morgen im Brookland und bei dem Teiche, 2 Wiesen, die etwa 4 Fuder Heu und 3 Fuder Grummet brachten, und ein kleiner Garten. Außerdem erhielt der Opfermann vom Kloster "aus Gnaden" 1 Scheffel Roggen sowie von den Ackerleuten und Halbspannern Naturalleistungen in unterschiedlicher Höhe (je zwischen 1 und 3 Himpten Roggen). Pflügen, Mistfahren und Einbringen der Ernte gingen ähnlich wie bei der Pfarre reihum bei dem gleichen Personenkreis. Schließlich hatte jeder Ackermann und jeder Halbspanner jährlich ein Fuder Heu und ein Fuder Holz zu fahren. Zum Osterfest gab jeder Ackermann 6 Eier und jeder Kotsaß ein Matthier und 3 Eier. Zum Weihnachtsfest zahlte jeder Ackermann 1 Pfennig und jeder Kotsaß 1 Scherf. Der Scherf bekannt aus der Redensart "sein Scherflein beitragen" scheint sehr selten gewesen zu sein. Er wird in der braunschweigischen Münzordnung von 1488 aber aufgeführt. 24 Scherf waren ein Schilling. Der Wert eines Schilling war unterschiedlich. Er kann hier mit 12 Pfennig angenommen werden. Ein Scherf war deshalb ein halber Pfennig. In einem Visitationsbericht vom 6. Mai 1608 wird erwähnt, daß 1 Mariengroschen = 12 Pfennige oder 24 Scherfe galt. Auch in diesem Fall war 1 Scherf gleich einem halben Pfennig. Ein Matthier war ein halber Mariengroschen (1554). Grundlage des Einkommens waren damit die Erträge aus dem landwirtschaftlichen Betrieb und gewisse Naturalleistungen.
Die Dorfbeschreibung aus dem Jahre 1756 also 150 Jahre später berichtet nur kurz. Vom Schuldienst: Gebäude ein Wohnhaus mit Stroh gedeckt, welches anno 1755 erst neu gebauet, Länderey in allem 5 Morgen, 106 Ruthen, 3 Wiesen und 3 Gärten" und weiter: "Freyheiten a) freier Mitgang zu Hochzeiten, b) frei von der Mitgabe auf Hochzeiten, c) frei vom Hirtenlohn, d) die Möglichkeit, soviel "Rind und Schweinevieh" auf die Gemeindeweide zu treiben, als er "ausfüttern" kann.
Weitere Angaben enthält das "Corpus Bonorum" aus dem Jahre 1749. Danach war die Länderei zehntfrei. Die "gewissen Einnahmen" des Lehrers an Gebühren, Naturalabgaben und dem Entgelt für bestimmte Dienstleistungen beliefen sich auf 13 Taler 3 mgr und 4 Pfg. Dazu kamen die ungewissen Einnahmen" z. B. aus dem Schulgeld, dem Entgelt für schriftliche Arbeiten bei Kindtaufen, Hochzeiten und Begräbnissen u. a. m. Sie betrugen in diesem Jahr 6 Taler. Außerdem erhielt er 3 Klafter Holz, die gratis angefahren werden mußten. Die "summarische recapitulatio" der Einnahmen des Opfermannes beliefen sich im Jahre 1749 auf 48 Taler 4 mg 6 Pfennig, Die Verhältnisse hatten sich im Laufe der Zeit offenbar nur wenig verändert.
Eine Übersicht über die Vielfalt und die unterschiedliche Höhe der Leistungen, die die Reihehöfe aufzubringen hatten, gewinnt man aus der Zusammenstellung der Beträge, die im Jahre 1868 aufgrund einer Vereinbarung als Ablösend der Korn, Eier und (Salz) Geldprästationen sowie der Dienstleistungen an die Schule gezahlt wurden. Während auf die Kotsassen einheitlich 1 Taler 5 ggr und 5 Pfg, auf die beiden Halbkotsassen je 22 ggr 11 Pfg, auf die Altanbauer je 18 ggr 9 Pfg und auf die Neuanbauer je 16 ggr 8 Pfg entfielen, waren die Ablösungskapitale der Ackerleute und Halbspanner sehr unterschiedlich. Ein Ackermann (ass. Nr. 25) und die beiden Halbspänner ass. Nr. 10 und 33 zahlten jeder 63 Taler 3 ggr und 9 Pfg, der Halbspanner ass. Nr. 28 dagegen 42 Taler 17 ggr 1 Pfg und die übrigen 4 (Hegerdorfer) Ackerleute jeder 32 Taler 25 ggr und 5 Pfg. Insgesamt kamen für die Schule 401 Taler 3 ggr 4 Pfg auf. Dazu traten für die verschiedenen Dienstleistungen 432 Taler 27 ggr 6 Pfg, so daß für die Schule insgesamt 834 Taler 10 Pfg in den Klosterkapitalfonds einbezahlt werden mußten.
Über den Unterricht ist nur wenig überliefert. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen spielten nach wie vor Singen und Religionsunterricht eine besondere Rolle. Die früher bereits erwähnte private Umfrage des Konsistorialrats Hassel aus dem Jahre 1786 betraf in ihrem zweiten Teil die Situation der Hondelager Schule. Die Antwort von Pastor Schroeter zeigt einige Probleme auf, die sicherlich für die Verhältnisse in bäuerlichen Gemeinwesen von allgemeiner Bedeutung waren. Sie ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben:
" . . ..ich habe vom Anfange meiner hiesigen Amtsführung an mich, wie ich verpflichtet war, genau an landesherrliche Schulordnung gehalten; jedoch, wenn ich der hierselbst in Absicht auf das Schulwesen eingerissenen Unordnung, da von Ostern bis Martini ... an kein Schulgehen gedacht ward, sondern alles im Müßiggehen und Mutwillentreiben verwilderte, vorbauen und der Schuljugend nützen wollte, mich auch bald verpflichtet gehalten, in der Schule wöchentlich selbst zu informieren und da auch dieses noch nicht » * fruchtete, allen Kindern, die über 10 Jahre alt waren im ... Lesen, dem Catechismus und Schreiben ... in meinem Hause Unterricht zu geben. Und ich kann ... nicht genug rühmen mit welcher Freude sich sämtliche Kinder zu diesem Unterricht ... einfinden und welche Fortschritte sie machten. So fand ich auch, wenn ich in der Schule informierte, allenthalben Aufmerksamkeit, Lernbegierde und Fortkommen. Ich fürchtete also immer, daß die Verdrossenheit, mit der so mancher Schulmeister, vorzüglich im Sommerhalbjahr, die Schulstunden in der Absicht abhält, damit die Kinder die Schule gleich einem Zuchthause fliehen und ihm die Entschuldigung bereiten sollen, daß ja keine Schule gehalten werden könne, weil keine Kinder kamen, die Hauptursache ist, warum von der so vortrefflichen Landesherrlichen Schulverordnung bisher nicht allenthalben mehrere Früchte zu spüren gewesen ist und dieselbe nicht den so sehr verdienten allgemeinen Beifall gefunden hat. Die helfende Hand der Kinder wird ja ... den Eltern in keiner Jahreszeit entzogen, und die Anordnung für die Sommerschulen ist, denke ich, ein Beweis, wie viele Landesväterliche Rücksicht hierauf genommen wird . . ."
Wie aus den Akten über die "Hondelagische Opperei", in der alle Bestellungen von 16681830 verzeichnet sind, zu ersehen ist, mußten sich Bewerber um eine freie Lehrerstelle einer besonderen Prüfung unterziehen. In einem Prüfungsprotokoll aus dem Jahre 1775, das erhalten ist, heißt es: . . er kann a) gut lesen und buchstabieren, nur hat er sich noch nicht mit den Regeln davon bekannt gemacht, b) ganz fertig in der Bibel aufschlagen, c) eines und das andere aus der biblischen Einleitung beantworten, d) mit ziemlichem Fortgang den Kleinen einen Spruch vorsagen, e) die Hauptstücke und Fragen des Catechismus rezitieren, in der Ordnung des Heils manche Grundangaben und bei Zergliederung der Fragen, die ihm ein ungeübtes Geschäft zwar noch ist, wenigstens gute Gedanken anbringen, f) nothdürftig rechnen und g) schreiben, wie die Anlage belegt, auch h) die bekannten Melodien, weil er aus der Übung gekommen, nicht unangenehm singen."
Der Bewerber wurde eingestellt. Er scheint seine Aufgabe zufriedenstellend gelöst zu haben bis auf das Singen, auf das besonderer Wert gelegt werden mußte, um so mehr, als der Lehrer als Opfermann in der Kirche vorsingen mußte, da eine Orgel damals noch fehlte.
Zu der Schule gehörte ein großer Garten. Alles was darin wuchs, Obstbäume, Büsche, lebende Hecken, Blumenbeete und sogar die Umzäunung gingen bei einem Wechsel in das Eigentum des neuen Lehrers über. Aus diesem Grunde wurde bei einem Stellenwechsel in der gleichen Weise wie bei der Pfarre von einem "unbeteiligten Ortsgeschworenen" ein besonderes "Meliorationsverzeichnis" aufgestellt und der Garten in Gegenwart des Pfarrers, des Amts geschworenen und des Vorstehers übergeben. Beim Übergang der Stelle vom Lehrer Bölsche auf den Lehrer Wadsack im Jahre 1819 umfaßte das Verzeichnis 9 Seiten, und Wadsack mußte 50 Taler 18 ggr als Ablösung an seinen Amtsvorgänger bezahlen.
Wie aus der Zahl der Bewerbungen beim Ausscheiden eines Lehres hervorgeht, gehörte Hondelage offenbar zu den begehrten Stellen. An Amtsinhaber sind namentlich bekannt:
| 1667 | offenbar Jürgen Töpke |
| 1668-1735 | Heinrich Gelpke und Bernhard Gelpke |
| 1735-1775 | Georg Philip Gelpke |
| 1775-1814 | Henning Conrad Schütte |
| 1815-1819 | Johann Heinrich Christian Bölsche |
| 1819-1830 | Johann Georg Ludwig Wadsack |
| 1830-1874 | H. Th. Fuhrmann |
| 1875-1889 | Friedrich Damköhler sowie zeitweise Hilfslehrer Menge |
| 1889-1907 | Adolf Cranz |
| 1907-1929 | Heinrich Böhmer |
| 1929-1944 | Willi Hildebrandt |
| 1944-1945 | Franziska Röbbeling (Aushilfslehrerin) |
| 1945 | Arnold Brink |
| 1946-1968 | Paul Gwiasda |
| ab 1968 | Heinz Greunke |
Im Jahre 1825 wurde das alte Schulhaus abgerissen und durch einen Lehm-Fachwerkbau ersetzt. Es enthielt außer einem Klassenraum von 35 qm eine Dienstwohnung für den Lehrer. Im Jahre 1912 wurde anstelle eines ursprünglich geplanten Neubaus an der Nordseite des Gebäudes ein neuer etwa 54 qm großer Klassenraum angebaut. Der alte Klassenraum wurde zur Dienstwohnung geschlagen. Als die Schülerzahl durch die große Zahl der Flüchtlinge aus den Ostgebieten nach dem zweiten Weltkriege auf 157 stieg, wurde der alte Klassenraum erneut für Unterrichtszwecke verwandt. Im Jahre 1946 erhielt Hondelage eine zweite und 4 Jahre später eine dritte Lehrerstelle, die allerdings mit dem Rückgang der Schülerzahlen wieder fortfiel aber 1967 neu eingerichtet werden mußte, da die Schülerzahlen mit der wachsenden Bautätigkeit im Ort sprunghaft zunahmen. Vom Jahre 1965 ab ist die Hondelager Schule auf die Unterstufe beschränkt.
Die Klassen vom 5. Schuljahr ab besuchen jetzt die Mittelpunktschule in Volkmarode bzw. weiterführende Lehranstalten. Im Herbst 1967 wurde mit dem Bau des neuen Schulgebäudes am Ackerweg begonnen und im Jahre 1974 mit der Vollendung des zweiten Bauabschnitts abgeschlossen. Heute wird die Grundschule in Hondelage von 320 Kindern besucht. Für den Unterricht stehen 11 hauptamtliche und 2 nebenamtlichem Lehrkräfte, 8 Klassenräume und 3 Nebenräume zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die große Schülerzahl müssen die Nebenräume die Bücherei, ein Mehrzweckraum und ein Kellerraum als Klassenräume genutzt werden. Über die wechselvolle Entwicklung der Hondelager Schule nach Beendigung des 2. Weltkrieges unterrichtet im einzelnen die vom Hauptlehrer Paul Gwiasda geführte Schulchronik. Für den Umfang der Ländereien von Pfarre, Pfarrwitwentum und Schule dürfte noch von Interesse sein, daß nach der im Jahre 1847 eingeleiteten und am 3. April 1874 bestätigten General und Spezialauseinandersetzung von Hondelage die sog. Sollhaben (Bonitätswerte) wie folgt festgesetzt wurden:
1 . für ass. Nr. 27 (Pfarre) auf 9796,64 ggr = 111 Morgen, 59 Quadratruten
2. für früher ass. Nr. 19 (Pfarrwitwentum) auf 469,43 ggr = 4 Morgen, 16 Quadratruten
3. für ass. Nr. 26 (Schule) auf 2555,22 ggr = 31 Morgen, 23 Quadratruten.
Dazu kamen an den Flachsrotten Flächen von 3 (Pfarre) bzw. je 2 Quadratruten für Pfarrwitwentum und Schule.
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