Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Aus dem kulturellen Leben

Kirche und Pfarre

Kirche und Pfarre Die gotische Kirche liegt am Lindenberg, ihr Alter ist uns nicht bekannt. Der Turm in der heutigen Form soll, wie im Corpus Bonorum ausgeführt ist, nach einer Notiz aus einem alten Kirchenbuch von 1567 im Jahre 1394 errichtet, und rund 50 Jahre später soll das Kirchenschiff angebaut sein. Vor dem Kircheneingang stand ein im Jahre 1480 erbautes Leichenhaus. Etwa im Jahre 1850 wurde das Schiff durch einen modernen fünfseitigen Chorausbau ergänzt. Auf dem Ostgiebel befindet sich ein gotisches Steinkreuz, und an der Südostecke ist unter dem Dachgesims in einer Minuskelinschrift anno domini MCCCCXLV, d.h. die Zahl 1445, zu erkennen.

An der Südseite des Turmes trägt ein Stein ebenfalls eine Minuskelinschrift in vier Reihen, in denen wieder eine Jahreszahl anno domini MCCCLXXXXIIII = 1394 enthalten ist. Beide Zahlen bestätigen offensichtlich die Angaben des alten Kirchenbuches. In Wirklichkeit ist die Kirche aber viel älter. Bereits im Jahre 1310 wird eine Pfarre im Dorf bezeugt, und schon einige Jahre vorher, nämlich 1307, wurde die Kirche im benachbarten Hägerdorf von der Hondelager Pfarre eximiert, d. h. abgetrennt (Kleinau).

Im Jahre 1347 wird ein Pfarrer Johannes erwähnt, der zugleich Dekan des Kalands zu Lucklum war. Die gelegentlich geäußerte Ansicht, der heutige Kirchturm- sei der feste Turm der alten Burg Honlage, ist sicherlich nicht zutreffend, da die Burg bis zum Jahre 1510 von den Herren von Honlage bewohnt war. Diese waren die Patrone und vermutlich auch die Gründer der Kirche, die offenbar zunächst dem Hl. Lambertus, später jedoch den Hl. 11000 Jungfrauen geweiht war.

Das Patronat über die Kirche wurde von den Herren von Honlage am Bonifatiustag 1504 an das Kloster Riddagshausen abgetreten. Eine Abschrift der plattdeutschen Abtretungsurkunde befindet sich bei den Akten des Pfarrhauses zu Hondelage. Unter diesen Akten verdient ein Einkommen und Zinsregister der Kirche aus dem Jahre 1569 besondere Aufmerksamkeit. Es ist vergilbt und zerlesen, so daß es wie auch einige weitere, z. T. undatierte Akten nur von einem wissenschaftlich geschulten Archivar ausgewertet werden kann. Anscheinend hat das Verzeichnis dem Pastor Conrad Clingemann als Vorlage für das von ihm im Jahre 1604 zusammengestellte Einkommen undt Zins Register der Kirche, Pfarre und Opperei zu Honlage und was dazu gehörig ist gedient.

Nach diesem Verzeichnis, einem Vorgänger des Corpus Bonorum, betrug das jährliche Einkommen der Kirche im Jahre 1604 24 Gulden, 9 gr, und zwar vornehmlich aus verpachteten Ländereien in Hondelage, Waggum und Hordorf. Dazu kamen Zinsen aus einem Kapital von 100 Talern, die 1597 dem Stift St. Blasii in Braunschweigs verschrieben waren, und die Einnahmen aus dem offenbar im Jahre 1575 von dem Abt Johannes Lorbeer erbauten Pfarrwitwenhaus. Das Kapital ursprünglich 100 Gulden war durch den Erlös aufgestockt, der im Jahre 1597 durch den Verkauf des alten Kirchen-Ornats d. h. der Meßgewänder, Kelche, Altarleuchten, der Monstranz u. a. m. erzielt war. Wie das Corpus Bonorum berichtet, waren diese Güter teils silbern gewesen.

Von dem Einkommen der Kirche getrennt war das Einkommen der Pfarre. Es umfaßte den Zins für Äcker, Wiesen und Gärten in Hondelage und 7 weiteren Ortschaften, der teilweise in Naturalien geleistet wurde. Dazu traten Zinshühner aus Hondelage, Waggum, Hordorf und Dibbesdorf und die Zinsen aus einem Legat von 100 Gulden, das der Abt Johannes Lorbeer ebenfalls dem St. Blasiusstift in Braunschweig zugunsten der Pfarre vermacht hatte, sowie einige kleinere Einnahmen und schließlich gewisse Gerechtigkeiten, die nicht näher erläutert werden. Der Pfarrer bewirtschaftete daneben in eigener Regie einen beachtlichen landwirtschaftlichen Betrieb, der 20 Morgen Ackerland, 6 Wiesen sowie 12 Holtzungen beim Hegerdorf und Heinenkamp umfaßte. Außerdem gehörten der Pfarre mehrere Garten in einem Umfang von mehr als 3 Morgen. Die Ackerleute und Halbspänner mußten die Äcker pflügen, düngen und die Ernte einbringen. Dabei fällt auf, daß in einem Vermerk aus dem Jahre 1569 zwischen den vier Ackerleuthen zum Hegerdorff und den drei Halbspänners zu Honlage unterschieden wird. In späteren Aufzeichnungen wird jedoch regelmäßig ein weiterer pflichtiger Ackerhof aus Hondelage angeführt, der als Grundherrn nicht das Kloster, sondern die Herren von Kalm hatte und deshalb offenbar zunächst von den Arbeiten für die Pfarre befreit war.

Als Gegenleistung hatte der Pfarrer wie bereits 1569 erwähnt wird für Essen und Trinken bei den einzelnen Arbeiten zu sorgen und insbesondere jährlich am Martinstage eine collation zu tun. In einem Bericht die Mistfuhren und Pfluggelag betreffend aus dem Jahre 1770 wird im einzelnen ausgeführt, was bei den Arbeiten an Essen und Trinken zu reichen war. Ein Pfluggelag bestand aus 5 Gängen. Dazu kamen ein Quart Kornbranntwein (etwa 1 Liter) eine Tonne (etwa 100 Liter) Bier sowie Tabak und für jede Mannsperson eine kurze Tabakpfeife. Das Pfluggelag, an dem auch die Frauen und die Kinder unter 14 Jahren der dienstpflichtigen Ackerleute und Halbspänner teilnahmen, dauerte von 12 Uhr mittags bis 8 Uhr abends und kostete etwa 1215 Taler, eine für die damalige Zeit beträchtliche Summe.

An dem Einfahren der Heuernte waren auch die Kotsassen auf der Riege beteiligt, soweit sie ein Gespann hatten. Weitere Fuhren nach Bedarf waren von den beiden Halbspännern (heute ass. Nr. 10 und 33) zu leisten wegen ihrer Höfe, weiche sie von der Pfarre haben. Jeder Teilnehmer am Sakrament, dem Abendmahl, hatte im Quartal 1 Pfennig zu zahlen. Den gleichen Betrag erhielt der Pfarrer am Christabend von jedem Hauswirt.

Bei den Akten im Hondelager Pfarrhaus befindet sich ein in Pergament gebundenes Heft mit den Kirchenrechnungen aus der Zeit von 1568 bis 1643, das nicht nur die Verwüstung der Hondelager Kirche im Jahre 1606, sondern auch den Dreißigjährigen Krieg überstanden hat. Leider beschränkt sich das Heft auf die Aufzählung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben. Es ist jedoch für die Familienforschung von Interesse. Das Verzeichnis des Pfarrers Clingemann enthält auch einen Katalog der Pfarrbücherei dieser Zeit. Er umfaßt in 22 Nummern vorwiegend geistliche Werke in lateinischer Sprache. Besonders hervorgehoben wird eine große Teutsche Bibel, vergoldet, in braun leder gebund, die sich leider heute nicht mehr im Besitz der Pfarre befindet.

Der Katalog schließt mit den stolzen Worten: Solche Bücher gebrauchet Ehr. Cort Clingemann Pastor zu Honlage und will sie also wieder überantworten. Bei dem Überfall des Dorfes durch stadtbraunschweigische Söldner am Montag nach Palmsonntag des Jahres 1606, über den uns eine Notiz des Pfarrers unterrichtet, wurde das Innere der Kirche verwüstet und neben Kirchengerät auch ein Teil der Bücher fortgenommen. Der Opfermann Jacobus Jahns, der das Verstreute zu retten suchte, wurde am Karfreitag durch einen Schuß tödlich verwundet. In den Vernehmungsprotokollen zweier Hondelager Bürger Holland und Gordian , die in den Historischen Braunschweigischen Handeln aufgezeichnet sind, ist uns Näheres über die Ereignisse überliefert.

Im Corpus Bonorum, das im Jahre 1749 beginnt, sind das Pfarrhaus mit Inventar und Nebengebäuden sowie die Baugeschichte des Hauses selbst ausführlich beschrieben und alle Ländereien, Wiesen und Holzungen nach Bezeichnung, Größe und Lage im einzelnen angeführt. Die Darstellung ist eine Fundgrube für die Flurnamenforschung. Dasselbe gilt für die Schilderung der zehntpflichtigen Dorfflur. Auch die gewissen. und ungewissen Einnahmen der Pfarre sowie die umfänglichen Freyheiten und Verpflichtungen geben ein anschauliches Bild von der Vielfalt und Vielgestaltigkeit des Besoldungswesens dieser Zeit. Der Zehnte selbst, der ursprünglich dem Kloster zugestanden hatte und im Jahre 1679 im Austausch gegen die Einnahmen aus verschiedenen Dörfern an die Pfarre abgetreten war, bildete mit 290 Talern die Grundlage der Einnahmen der Pfarre. Ober den Honlagischen Pfarrzehnten und die durch die Abtretung verbesserten Einkünfte der Pfarre unterrichtet ein von dem Abte Brandanus unterzeichneter Rezeß vom 4. Dezember 1681, der sich in Abschrift im Corpus Bonorum befindet.

Wie eine summarische recapitulatio, in der auch alle Gerechtsame mit einem Geldbetrag aufgeführt sind, ergibt, beliefen sich die Pfarreinnahmen auf 417 Taler 14 Mariengroschen im Jahr. Die Einnahmen der Kirche hatten sich im Jahre 1749 gegenüber dem Jahre 1604 nur wenig verändert. Sie betrugen 26 Taler 2 mGroschen 4 Pfennig, denen jährliche Ausgaben in Höhe von 9 Talern 31 mGroschen gegenüberstanden. Sie mußten an das Kloster Riddagshausen abgeliefert werden.

Einzelheiten über die Kirche sind uns ebenfalls aus dem Corpus Bonorum bekannt. Danach besaß sie einen fast quadratischen Turm mit Holzziegeln gedeckt, der einen kupfernen Knauf mit Windfahne trug. Beide wurden 1705 erneuert (Abb.). An der Südseite des ziegelgedeckten Kirchenschiffes befanden sich in etwa 2 m Höhe zwei rundbogige Fenster aus der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert. An der Nordseite waren drei Spitzbogenfenster gleichmäßig auf die gesamte Länge verteilt, die offensichtlich alter waren. Das Hondelager Gotteshaus war deshalb vermutlich eine Wehrkirche. Die Fenster waren alt und gaben an dunklen Tagen und insbesondere in den Wintermonaten nicht ausreichend Licht, so daß sie später ersetzt wurden. Die sehr schmalen alten Fensteröffnungen sind aber an beiden Längsseiten heute noch zu erkennen (Abb.).

Das Standerwerk im Turm war damals noch gut, die Treppe jedoch wurmstichig und schlecht. Am Turm befand sich eine große altmodische Uhr. Über das Innere der alten Kirche ist ausführlich in Band 2 der Bau und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig berichtet. Danach bestand die Decke der Kirche aus getäfeltem Tannenholz, 1463 mit allerlei altfränkischen Blumenzügen bemalt. Auch die Prieche (Empore) aus Tannenholz war mit Bildern aus der biblischen Geschichte geschmückt. Von dem spätgotisch bemalten Altarschrein befinden sich die Figuren einer gekröntem Maria und Johannes des Täufers a Rest des Mittelschreines sowie die beiden Flügel im Städtischen Museum zu Braunschweig (Abb.). Die Flügel zeigen auf den Innenseiten die Figuren der Apostel und auf den Außenseiten die Anbetung der drei Könige. Ober der Kanzel aus Nußbaumholz, die im Jahre 1729 durch einen Grafen Welling, der als Gesandter in Wendhausen wohnte, gestiftet war, befand sich ein geschnitztes Cruzifix.

Die Reste eines bemalten Glasfensters aus dem 16. Jahrhundert sowie die lebensgroße Holzfigur eines Taufengels nach Bethmann (Inventarisation) aus der Zeit Ende des 17. bis Anfang des 18. Jahrhunderts, wurden dem früheren Vaterländischen Museum übergeben und sind dort ein Opfer des Bombenkrieges geworden. Eine Orgel fehlte. Ober die Kirchengeräte, die z.T. von Dorfbewohnern gestiftet waren, über Ornat und Bücher sind umfängliche Aufzeichnungen vorhanden. Die Kirche besaß zwei Glocken. Die größere der beiden, nahezu 10 Zentner schwer, mußte 1668 und 1688 umgegossen werden; im Jahre 1745 löste sie sich bei einer Beerdigung aus ihrer Halterung und stürzte zu Boden, ohne Schaden anzurichten oder Schaden zu nehmen. Nachdem sie von dem Glockengießer durchbohrt und mit einer eisernen Krone versehen war, konnte sie wieder benutzt werden. Die kleinere, die 5 Zentner schwere Maria-Magdalenen-Glocke, wurde bei der Aufgabe Hägerdorfs im Jahre 1553 durch den Opfermann Jelpke mit Unterstützung der vier Ackerleute nach Hondelage überführt. Sie mußte im Jahre 1861 ebenfalls umgegossen werden und erhielt eine von Pastor Bieling verfaßte Inschrift: Es sind der Jahre 308, als man mich von Hägerdorf heruntergebracht. Durch Neuguß verjüngt, dien ich nun gern, zu rufen die Menschen von nah und fern, in Freud und Leid, in Not und Tod, zu sammeln sie vor ihrem Gott.

Bei der Restauration der Kirche in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde fast die gesamte Inneneinrichtung ausgebaut. Erhalten sind noch fünf Grabsteine, und zwar für

1. Margarete Bernd, Frau eines Hofmeisters zu Hondelage, gest. 1610
2. Elsa Windruwe, geb. Helmholtz, Frau des Abtes Peter Windruwe, gest. 1610
3. Pastor Vitus Christian Gebhard, gest. 1701
4. Eberhard König, Pastor in Hondelage, gest. 1739
5. Philipp König, Sohn des Pfarrers, gest. 1733. (Abb.)

Bei dem Hofmeister Bernd handelt es sich vermutlich um den Verwalter des Hofes, den das Kloster Riddagshausen damals in Hondelage besaß; es war ein Leibzuchthof der Äbte, der wiederholt darunter auch in dem Erbregister von 1605 erwähnt wird. Der Herr Abt hat daselbst von des Klosters wegen einen freyen Leibzuchthof, dazu aber mehr nicht, als ein Garten am Pfarrwege mit 2 Stücken und noch ein Garten in den Hegerbüschen mit 3 kurzen Stücken . . . In einem Aktenstück ohne Datum und Unterschrift, das sich in der Pfarre befindet, wird ausgeführt, daß Abt Johannes Lorbeer im Jahre 1566 das Hondelager Pfarrhaus in ein Leibgeding-Haus für Äbte umgewandelt und für den Pastor Zythander aus Mitteln des Klosters ein neues Wohnhaus auf dem Hopfengarten erbaut hatte. Der Verfasser ist Pastor Vitus Christian Gebhard, der die Pfarre vom Jahre 1667 ab verwaltete und offenbar als erster wieder in dem alten Pfarrhaus wohnte, das, wie aus einem Rezeß vom 4. Dezember 1681 hervorgeht, in diesem Jahr der Pfarre zurückgegeben wurde.

Das Corpus Bonorum berichtet dazu im Jahre 1749: Garten hat die Kirche nur einen, liegt hier im Dorfe zwischen Hans Uhlenhaut (später ass. Nr. 28) und Hennig Hoppen (später ass. Nr. 29) Höfen, wird gemeiniglich der alte Pfarrhof genannt, darum, weil weiland der Herr Abt Johannes Lorbeer, als eben die Braunschweiger das Closter verheeret und in Brand gesteckt, auf jetzigen Pfarrhof gezogen und zur Abtey-Wohnung gemacht hat. Dem Prediger aber dagegen ein anderes Pfarrhaus auf diesem Gartenplatze hat aufbauen lassen und weiter: Gegenwärtig ist dieser Garten von den jetzt lebenden Herren Kirchen-Visitatoren beim Closter an Hennig Hoppen um 10 Mariengulden erbenzinslich verkauft . . . In diesem Leibzuchthofe haben die Äbte Johannes 1 (Lorbeer), Petrus 1 (Wiendruwe), Henricus 111 (Schelius), Rainer (Schrader) und Petrus 11 (Tuckermann) in der Zeit von 1557 bis 1625 wiederholt gewohnt. Nach der Zerstörung Riddagshausens im Jahre 1606 war Hondelage sogar lange Zeit die Residenz des Abtes Windruwe. In dem Verzeichnis der Begräbnisse des alten Hondelager Kirchenbuchs ist unter dem 2. März 1580 auch die Beisetzung von Frau Catharina Lorbeer vermerkt. Dabei kann es sich nur um die Ehefrau des ersten evangelischen Abtes von Riddagshausen handeln, die offenbar wie auch später die Ehefrau des Abtes Wiendruwe während eines Aufenthaltes ihrer Familie in Hondelage verstorben und beigesetzt ist.

In der Kopfsteuerliste vom Jahre 1672 wird ein Hofmeister Curt Behrens auf der Frau Äbtin Tuckermanns Hofe aufgeführt. Dabei kann wieder nur der Leibzuchthof gemeint sein, der Frau Tuckermann als Witwensitz diente und nach ihrem Tode, wie bereits erwähnt, der Pfarre zurückgegeben wurde. Frau Tuckermann, Anna, geb. Hildebrandt vermachte der Kirche im Jahre 1677 testamentarisch 500 Taler in altem Geld, um die Kirchengebäude in Stand zu halten.

Die Kirche besaß, wie bereits früher ausgeführt ist, erhebliche Ländereien in Hondelage und einigen Nochbarorten, deren Lage und Größe im Corpus Bonorum eingehend geschildert werden. Die Pfarräcker waren zehntfrei; außerdem bestand für den Pfarrer Biersteur und Accisefreiheit. Starb die Familie eines zinspflichtigen Meiers im Mannesstamm aus, so wurde das freigewordene Kirchenland durch den Pfarrer und den Vorsteher der Gemeinde einem anderen zum Lehen gegeben; einige Belehnungen sind in dem Register von 1569 verzeichnet. Sollten bauliche Veränderungen an der Kirche vorgenommen werden, mußte das Kloster Riddagshausen das Baumaterial stellen und die Kosten tragen. Die Handdienste und die notwendigen Fuhren dagegen waren von den Reihehöfen zu leisten. Das Kapitel über die Kirchenländereien im Corpus Bonorum enthält eine Fülle interessanter Einzelheiten, die für die Familienforschung, die Flurnamenkunde und die Flurgeschichte von Bedeutung sind. Dasselbe gilt für das Kapitalvermögen der Kirche und das Pfarrwitwentum.

Eine besondere Rolle hat offenbar die sog. Pastorenbrücke gespielt, deren Vorhandensein erstmals in einem Schreiben vom 12.8.1767 erwähnt wird. Sie ist aber vermutlich älter. Die Brücke sicherte die Zufahrt zu den Pfarrwiesen jenseits der Schunter und wurde wegen einer ständigen Gefährdung durch das Schunterhochwasser und die Eisbildung alljährlich im Herbst abgebaut und Sommer wieder errichtet. Die wiederholten Beschädigungen und Zerstörungen waren eine Quelle ständiger Auseinandersetzungen zwischen der Pfarre und dem Kloster Riddagshausen, das zur Unterhaltung der Brücke verpflichtet war. Eine erneute schwere Beschädigung bzw. Zerstörung der erst im Jahre 1840 erneuerten Brücke in den Jahren 1843 und 1845 führte schließlich zu einem Vertrag zwischen der Kammer, Direktion der Domänen als Rechtsnachfolgerin von Riddagshausen, und dem Herzoglichen Consistorium in Wolfenbüttel vom 20. Februar 1847. In diesem Vertrag wurde die Unterhaltung der Brücke der Pfarre gegen eine jährliche Entschädigung von 8 Talern übertragen, die von der Domänenkammer zu leisten war. Außerdem wurden die Interimsbrücke und das vorhandene Baumaterial der Pfarre übereignet. Die Entschädigung ist regelmäßig geleistet und nach der Inflation von 1923 im Jahre 1924 zu 100 % auf 24 Reichsmark aufgewertet. Durch eine besondere Vereinbarung aus dem Jahre 1820 konnte die Brücke auch von einigen Gemeindemitgliedern benutzt werden, die dafür die Verpflichtung übernahmen, das Brückenmaterial beim Auf und Abbau der Brücke kostenlos zu transportieren und zu warten.

Um 1700 waren die Kirchen in Hondelage und Wendhausen zeitweise vereinigt. Das Pfarrhaus, das bereits in einem Schreiben des Pastors Gebhard von 1676 als baufällig bezeichnet war, wurde 1750 durch einen Neubau ersetzt. Auch dieses Haus wird in wenigen Jahren einem Neubau weichen. Die große und sehr massiv gebaute Scheune ist bereits abgerissen. An ihrer Stelle entsteht ein Kirchengemeindehaus. Außerdem ist in dem Pfarrgarten ein Kinderspielplatz angelegt.

Im Landeskirchlichen Archiv ist ein altes Aktenstück aus dem Jahre 1602 vorhanden, das interessante Einzelheiten über die Sorgfalt enthält, mit der die Pfarrer bei der Reformation des Landes durch Herzog Julius überprüft und später bei Neubestellungen ausgesucht wurden. Nach Errichtung der Universität fanden Examen und Ordination in Helmstedt statt. Die Probepredigten in der Schloßkirche zu Wolfenbüttel wurden vom Herzog in der Regel persönlich besucht. Hondelage scheint bei der Prüfung gut abgeschnitten zu haben, denn Pastor Gerhard Wichmann blieb zunächst im Amt.

Bereits im folgenden Jahr wurde jedoch Johannes Biermann als Pfarrer eingeführl, der sich dem damaligen Brauch entsprechend Zythander nannte. Er amtierte in Hondelage bis zu seinem Tode im Jahre 1583. Bei der Bestellung eines Nachfolgers gab es jedoch einige Schwierigkeiten, in die der Herzog persönlich eingriff. Der Schriftwechsel zwischen ihm, dem Abt Lorbeer als dem zuständigen Patron der Kirche und der Universität Helmstedt befindet sich im landeskirchlichen Archiv. Schließlich wurde Johannes Bode (Bodeninus) als dritter evangelischer Pfarrer von Hondelage bestellt. In der Zeit von 1929 bis 1972 war die Pfarre nicht hauptamtlich besetzt, sondern wurde von Geistlichen der Nachbargemeinden verwaltet.

Die Namen der Hondelager Pfarrer
in vier Jahrhunderten sind uns erhalten:


1568 Gerhard Wichmann
1569/83 Johannes Zythander (Biermann)
1584/89 Johannes Bodenius
1589/1600 Hartwig Flor
1600/42 Conrad Clingemann
1642/58 Henning Dankworth
1658/63 Georg Sturm
1663/72 Werner Johannes Geist
1672/73 Burchard Mylter
1673/1701 Vitus Christian Gebhard
1701/39 Eberhard König
1739/81 Julius Christian Friedrich Dreissigmark
1782/1809 Johann Christ. Daniel Schroeter
1810/30 Georg Heinrich Hieronymi
1830/31 Fried. Wilh. Adolf
1831/45 Carl Wilh. Heinr. Engelhardt
1845/57 Aug. Heinr. Wilhelm Haars
1858/79 Joh. Christian Bieling
1880/86 Heinr. Friedr. Christian Broistedt
1887/99 Joh. Heinr. Wilh. Carl Winker
1899/1929 Friedr. Wilh. Sorge
1929/53 verwaltet von Wendhausen
1953/67 verwaltet von Hordorf
1967/72 verwaltet von Wendhausen
19/72 Hartmut Barsnik

In Abweichung von dieser offiziellen Liste berichtet das Corpus Bonorum, daß Johann Passker nach der Reformation als erster Pfarrer in Hondelage amtierte. Im Jahre 1571 soll er wegen der Krypto Calvinismi, d. h. wegen des heimlichen Versuchs, lutherische und calvinistische Lehren in Einklang zu bringen, und einiger weiterer Ungeschicklichkeiten abgesetzt, aber von Abt und Convent zu Riddagshausen lebenslang versorgt sein, weil er zuerst der hiesigen Gemeinde in der evangelischen Lehre ganz gut beigestanden und den papistischen Sauerteig ausgefegt haben soll. Diese Angaben stützen sich offenbar auf eine von dem Abt Johannes und dem Prior Henricus, beide zu Riddagshausen, sowie dem Pfarrer Valentinus zu Mascherode am Montag nach Palmarum des Jahres 1572 unterzeichnete Urkunde.

Eine Abschrift dieses Dokuments befindet sich ebenfalls im Corpus Bonorum. Aus ihr geht weiter hervor, daß Johannes Zythander, der 1572 zum Pfarrer in Hondelage bestellt wurde, bereits vorher in der Gemeinde tätig war. Möglicherweise muß deshalb die Reihenfolge lauten: 1568 Gerhard Wichmann, 1569 Johannes Zythander, 1570 oder 1571 Johannes Passker, 1572 Johannes Zythander. Der Unterschied konnte bisher nicht aufgeklärt werden. Ein Passker war 1568 Pfarrer zu Mönche-Schöppenstedt und 1569 Pfarrer zu Mascherode.

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