Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 19. Jahrhundert

Die "westfälische" Zeit

Das Herzogtum Braunschweig wurde 1807 dem neugebildeten Königreich Westfalen zugeschlagen. Die "Commune Hondelage" gehörte zum Kanton Wendhausen, der wieder dem Landkanton Braunschweig-Osten des Departements Oker zugeteilt war. In dieser "westfälischen Zeit" wurden im Jahre 1810 die beiden Teiche im Nordosten der Gemeinde der alte Teich und der neue Teich trockengelegt. Die Acker und Wiesenflur wurde dadurch um etwa 87 Morgen vergrößert. Das neue Gelände wurde zunächst als Wiese genutzt und verpachtet, später vorwiegend an Alt und Neuanbauer verkauft und zumeist in Ackerland umgewandelt. Sechs Jahre später, am 29. Oktober 1816, wurde zwischen dem Amtmann Franz zu Riddagshausen und der Gemeinde vor dem Kreisgericht ein förmlicher Pachtkontrakt über den "urbargemachten" alten und neuen Teich, der in 9 Paragraphen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ausführlich regelt, abgeschlossen. An Pachtgeld mußten jährlich 216 Taler "in grober Conventionsmünze" gezahlt werden.

Durch ein Dekret vom 28.1.1808 wurden bestimmte alte Lasten wie "Bedemund" und "Zweitbest" aufgehoben und die übrigen Pflichten, die sich aus dem nutzbaren Grundeigentum ergaben, für ablösbar erklärt. In weiteren Dekreten wurde die Ablösbarkeit je nach Art zum 16, 20, 25 fachen Betrag des jährlichen Durchschnittswertes für den Abgabepflichtigen festgesetzt. In Hondelage haben sich diese Vorschriften offenbar nicht praktisch ausgewirkt. Einmal war die Zeit der Besetzung wohl zu kurz, zum anderen war die Finanzierung der Ablösung nicht geregelt. Durch die Braunschweigische Verordnung vom 2.1.1818 wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, die in der Zeit vom 1.1.1808 bis 28.2.1814 geschlossenen Ablösungsverträge innerhalb von 2 Jahren wieder aufzurufen.

Aus der "westfälischen Zeit" befindet sich bei den Akten der Gemeinde ein Grundsteuertarif mit der etwas umständlichen Bezeichnung "Grundsteuersätze, wonach bei der im Jahre 1811 geschehenen Revision der Steuer-Cataster und resp. neuer Bonitierung die Grundsteuer ist veranlagt worden". Der Tarif, der von dem Direktor der direkten Steuer im Oker-Departement unterzeichnet ist, unterscheidet 10 Gruppen: Häuser und Höfe auf dem Lande, Wohngebäude in Städten, Wassermühlen, Windmühlen, Ackerland, Wiesen, Gärten, Teiche und schließlich Hude und Weide.

Die einzelnen Gruppen sind wieder stark aufgeteilt, und die monatlich zu zahlenden Steuern sind wir würden sagen auf den Bruchteil eines Pfennigs genau auf centimes bzw. auf ein zwölftel centime abgestellt. Im übrigen legte diese Zeit der Bevölkerung schwere Lasten auf. Das bis dahin geordnete Braunschweigische Finanzwesen geriet in Unordnung, und gerade die bäuerliche Bevölkerung hatte auch in Hondelage, wie aus erhaltenen Unterlagen zu ersehen ist durch Ablieferung von Korn, durch Gestellung von Pferden und Fuhrwerk und durch die Einquartierung durchziehender Truppen zusätzliche Lasten zu tragen.

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