Die Rezesse von 1843, 1844, 1846, 1847, 1851, 1874 und 1893.
Der Rezeß von 1843
Zunächst wurden die gegenseitigen Rechte und Pflichten bereinigt, die zwischen den hannoverschen Gemeinden Essenrode und Grassel einerseits und den braunschweigischen Forstrevieren Wendhausen und Hondelage, den Gemeinden Wendhausen, Hondelage und Bevenrode sowie der Domäne Wendhausen und der Schäferei Querum andererseits bestanden. Der Antrag auf Ablösung der Weideberechtigungen war von der braunschweigischen Cammer bereits am 29. April 1828 gestellt. Nach jahrelangen Verhandlungen kam am 29. 3. 1843 ein Rezeß zustande, der nach Abgrenzung der beteiligten Forstorte, Wiesen und Angerweiden sowie einer Anführung der Rechte der Interessenten zur Holz und Mastnutzung bzw. zur Weide auf diesen Ländereien die Grundsätze erläuterte, die für die Ermittlung der Teilungsmasse und die Berechnung der Ansprüche der Weideberechtigten Anwendung finden sollten.
Diese Berechnung wurde auch bei den späteren Auseinandersetzungen zugrundegelegt. Grundlage sollte die "Kuhweide" sein, d. h. die Fläche, die zur Ernährung einer Kuh während der Weidezeit erforderlich war. Diese "Bonität" war naturgemäß nach der Güte der Weidefläche unterschiedlich. Sie schwankte zwischen vier und etwa sechs Morgen je Kuh. Zuschlagsquoten je nach der nutzbaren Fläche z. B. ohne Wege und weitere Quoten für Verdämmung oder Mastzuschlag sollten eine bestmögliche Bewertung gewährleisten.
Auch der Wert der Stoppelweide auf den Ackern und der Wert der Wiesenweide wurde in Prozentteilen des Ganzen festgesetzt. Der Viehbestand wurde ebenfalls auf das Maß der "Weidekuh" umgerechnet, z. B. Pferde im Verhältnis 2:3, Füllen 1:1, altes Rindvieh 1:1, junges Rindvieh 2:1, Schafe 8:1, Lämmer 16:1, Schweine 8:1 und Ferkel 16:1. Insgesamt wurden mehr als 1548 Morgen in die Auseinandersetzung einbezogen, etwa 790 Morgen entfielen dabei auf die herrschaftlichen Forstreviere Wendhausen und Hondelage.
In einem umfänglichen Auseinandersetzungsplan wurden die "Sollhaben" der einzelnen Weideberechtigten festgestellt und die Gemeinden Essenrode und Grassel gegen Aufgabe ihrer Rechte aus der Teilungsmasse abgefunden. Die Ansprüche der übrigen Berechtigten darunter auch der Gemeinde Hondelage wurden in die Separationsverhandlungen übertragen, die bereits seit längerer Zeit auf größerer Ebene liefen und durch den Rezeß vom 16.7.1844 beendet wurden.
Der Rezeß von 1844
Am 29. April 1828 hatte das Herzogliche CaminerCollegium die Ablösung der Weideberechtigungen in den Forstorten Wendhausen und Hondelage owie einigen innerhalb dieser Forstorte gelegenen Privatforsten, eine Abfindung bzw. Auseinandersetzung der berechtigten Gemeinden über die Kappelweiden auf den Feldmarken von Wendhausen, Hondelage, Querum und Essehof und schließlich eine Regelung mehrere kleinerer Berichtigungen wie bspw. der Stabberechtigung über die verschiedenen Schäfereien beantragt. Nach langwierigen Verhandlungen, die sich über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckten, wurde am 16. 7. 1844 ein Rezeß unterzeichnet und am 31. August desselben Jahres von der Braunschweig. Lüneburg. Landes Oeconomie Commission bestätigt.
Die Durchsicht des umfangreichen Vertragswerkes, das auf 554 Seiten und 95 Seiten Anlagen in 13 Abteilungen (§§ 15-2) Ablösungen, Abfindungen, Auseinandersetzungen und Entschädigungen regelte und in einem weiteren Abschnitt "Neues Verhältnis" (§§ 53-76) die "Separationsplananweisungen" erläuterte, gibt ein eindrucksvolles Bild von der Vielzahl der alten Berichtigungen, die vermutlich in Jahrhunderten entstanden waren.
Der Ablösung der Huderechte war eine "Bonitierung" der beiden hudebelasteten Forstreviere in den Jahren 1825 und 1828 vorausgegangen. Dabei wurden 7 nach der Weide Ertragsfähigkeit abgestufte "Cataster" unterschieden. Grundlage der Bonitierung war wieder das "Kuhweidemaß". In Klasse 1 wurden beispielsweise 4 Morgen, in Klasse 7 dagegen 10 Morgen je Kuhweide gerechnet. Das Forstrevier Hondelage umfaßte damals 3390 Morgen, 98 Quadratruten, das Forstrevier Wendhausen 2619 Morgen, 68 Quadratruten. Das Forstrevier Hondelage wurde später aufgehoben und die nach der Ablösung verbliebenen Forstorte auf die Reviere Querum und Wendhausen verteilt.
Hondelage hatte von allen beteiligten Gemeinden den mit Abstand größten Viehbestand, z. B. einschl. des Jungviehs 92 Pferde, 352 Stück Hornvieh, 326 Schafe, 391 Schweine. Es erhielt deshalb auch die größte Abfindung. Die staatliche Forstverwaltung und einige kleinere Privatforsten traten gegen die Aufhebung der Huderechte mehr als 520 Morgen ab, so daß der Grundbesitz des Dorfes dadurch erheblich vergrößert wurde. Dabei handelte es sich vorwiegend um gutes Land (Opferholz, Mastbruch, Mönchepiene, Wöhren, Rothewinkel, Heinenholz). Der Rezeß, der insgesamt 17 Unterschriften trägt, wurde für die Gemeinde Hondelage durch den Ortsvorsteher Christian Weber (ass. Nr. 9) und den Ackermann Christoph Brandes (ass. Nr. 23) unterzeichnet.
Der Rezeß von 1846
Seit dem Jahre 1441 besaß die Familie von Kalm in Braunschweig, wie bereits im Abschnitt 3 erwähnt, Grundbesitz in der Hondelager Feldmark. Der Wald war mit Weideservituten für die Gemeinde Hondelage und einige weitere Berechtigte belastet. Am 5. Februar 1835 beantragten die "Lehnsgevettern von Kalm" bei der Herzoglichen Landes Oeconomie Commission die Ablösung dieser Pflichten.
Diesem Antrag schlossen sich der Magistrat der Stadt Braunschweig und ein weiterer Eigentümer für einige an die von Kalmschen Besitzungen angrenzende Forstpazellen an. Die Ablösung betraf drei getrennte Komplexe: Einmal das Prioratholz, die Mönchepiene sowie die große und kleine Piene, zum anderen den Forstort Sundern und schließlich den Forstort Rohrbruch. Mit einer von der Gemeinde zum Tausch angebotenen Fläche von 2 Morgen, 13 Quadratruten waren es mehr als 227 Morgen, die in der Bonitierung zwischen 4 und 6 Morgen pro Kuhweide schwankten.
Nach Berücksichtigung von Zuschlagsquote und Verdämmung erhielt die Gemeinde Hondelage gegen Verzicht auf das Huderecht aus der Teilungsmasse 50 Morgen, 100 Quadratruten. Die Grenzen sind in einer ausführlichen Beschreibung erläutert. Die Waasholzabgabe wurde von den Gevettern von Kalm gleichzeitig mit 48 Talern 21 gGr. und 4 Pfennig abgelöst. Den Anteil eines der Lehngevettern von Kalm mit 20 Morgen 95,6 Quadratruten erwarb damals der Kotsaß Johann Heinrich Christian Gordian (ass. Nr. 3).
Der Rezeß von 1847
Am 16. September 1847 wurde ein weiterer Rezeß über verschiedene Ablösungen innerhalb der Gemeinde Hondelage selbst unterzeichnet, die bereits im Jahre 1838 beantragt waren. Gegenstand der Verhandlungen war die Ablösung von Huderechten, die den 30 Reihehöfen der Gemeinheit Hondelage auf bestimmten Acker, Wald und Wiesengrundstücken der 5 Ackerleute, der 3 Halbspänner des Dorfes und der Kothöfe ass. Nr. 5 und 7 zustanden. Gleichzeitig wurde die Ablösung der privaten Koppelhude des Ackermanns Uhlenhaut (ass. Nr. 25) und des Halbspänners Uhlenhaut (ass. Nr. 28) auf verschiedenen Grundstücken der Feldmark Hondelage geregelt.
Der Rezeß von 1851
Der Rezeß ist als Nachtrag des Wendhausen-Hondelager Forsthütungs-Ablösungsrezesses vom 16. Juli 1844 anzusehen. Bereits im Jahre 1837 hatte die Gemeinde Hondelage der Herzoglichen Cammer, Direktion der Forsten und Jagden, im Interesse der Pfarre und einiger Höfe, insbesondere der sog. Hägerdorfer Ackerleute, einen Grundstückstausch vorgeschlagen. Dabei waren gegen den nahegelegenen Forstort Ziegelofen und einen angrenzenden Teil des Forstortes Mastbruch einige weiter entfernt liegende zur Forstkultur besonders geeignete Ländereien, so Teile des Heinencamps und des Langen Camps, einige Wiesen sowie der größere Teil des Hegerdorfangers und Teile der Forstorte Wöhren und Braune Stamme im Umfang von etwa 290 Morgen angeboten. Die Auseinandersetzung war besonders schwierig, weil es sich um Gelände unterschiedlicher Bonität und unterschiedlicher Nutzungsart handelte, das verschieden belastet und teilweise mit Holz bestanden war. Schließlich wurden 267 Morgen, 9 Quadratruten gegen 246 Morgen, 54 Quadratruten der Forstverwaltung eingetauscht und die Anteile der Pfarre, der 4 Hägerdorfer Ackerleute, der beteiligten 4 Kotsassen ass. Nr. 5, 11, 18 und 34 und der Weideinteressenten neu festgesetzt. Der Rezeß wurde am 29. Oktober 1851 durch die Landes Oeconomie Commission bestätigt.
Der Rezeß von 1874
Der "Rezeß über die General und Spezialauseinandersetzung zu Hondelage" vom 1. April 1874, der die Neuregelung abschloß, enthält:
1.
Die Abfindung des Huderechts der Gemeinheit Hondelage auf den zu dieser Feldmark gehörenden Wiesen des Klosters Riddagshausen.
2.
Die Abfindung der Gemeinheiten Dibbesdorf und Wendhausen für deren Wiesenweiden auf der Hondelager Feldmark sowie umgekehrt die Abfindung Hondelages auf den Wiesenweiden in Dibbesdorf und Wendhausen.
3.
Die Spezialauseinandersetzung der Gemeinheitsgenossen von Hondelage hinsichtlich ihrer sämtlichen Hudeverhältnisse und der Viehwirtschaft.
4.
Die Teilung der in Hondelage gemeinsam genutzten Feldgärten, Acker und Wiesen (Allmende).
5.
Die Regulierung der Feldmarkgrenzen zwischen Hondelage und seinen Nachbardörfern.
6.
Die Ablösung der den geistlichen Instituten in Hondelage von Hofbesitzern daselbst zu prästierenden Bestellungs und Fuhrdienste.
Berechtigt und beteiligt an der Auseinandersetzung waren:
5 Ackerhöfe (ass. Nr. 6,13,22,23,25)
3 Halbspännerhöfe (ass. Nr. 10,28,33)
20 Kothöfe (ass. Nr. 1-4,7-9,11-12,16-18,21-24,29-32,34-35)
2 Halbkothöfe ass. Nr. 5 und 20)
1 herrschaftliche Försterwohnung (ass. Nr. 36)
26 Anbauernstellen (ass. Nr. 19,37-42,44-48,50-63),
davon waren die Stellen ass. Nr. 19 die früher zum Pfarrwitwenhaus gehörte und ass. Nr. 5463 einschließlich der Windmühle (ass. Nr. 60) erst im Laufe des Separationsverfahrens entstanden.
Dazu kamen das Hirtenhaus (ass. Nr. 15), das Gemeindebackhaus (ass. Nr. 43), das Spritzenhaus, das erst während der Separation errichtete Armenhaus (ass. Nr. 14, früher Hirtenhaus), die Kirche (ass. Nr. 49), die Pfarre (ass. Nr. 27), die Schule (ass. Nr. 26) und das Pfarrwitwenhaus. Für die Auseinandersetzung war die gesamte Feldmark des Dorfes, einschl. der Hofstellen und Gärten sowie der durch die Ablösung der Huderechte hinzugekommenen Grundstücke im Jahre 1860 neu vermessen und bonitiert. Dabei ergab sich nachstehende Gesamtfläche, die als "Teilungsmasse" zur Verfügung stand:
| Morgen | Quadrat- | ha | a | qm | |
| ruten | |||||
| Hofstellen | 18 | - | 4 | - | 3 |
| Dorfgärten | 55 | 112 | 13 | 99 | 2 |
| Feldgärten | 42 | 39 | 10 | 58 | 8 |
| Acker | 1051 | 80 | 263 | 8 | 3 |
| Wiesen | 803 | 8 | 200 | 38 | 4 |
| Anger | 879 | 58 | 220 | 1 | - |
| Forsten | 408 | 81 | 102 | 23 | 3 |
| Wege | 72 | 112 | 18 | 24 | 5 |
| Graben | 45 | 96 | 11 | 45 | 5 |
| insgesamt | 3375 | 106 | 844 | 50 | 5 |