Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 19. Jahrhundert

Alte Maße, Gewichte und Münzen

Das metrische System für Maße und Gewichte wurde im Deutschen Reich erst nach der Internationalen Meterkonvention am 20. Mai 1875 in Paris ein-geführt. Um die Bauernbefreiung und die Gemeinheitsteilung besser beurteilen zu können, ist es deshalb notwendig, sich über die damals gültigen Münzen, Maße und Gewichte zu unterrichten. Sie waren von Land zu Land - teilweise sogar innerhalb desselben Landes - unterschiedlich. Für das da-malige Herzogtum Braunschweig galten nach Venturini bzw. Hassel u. Bege folgende Maße (sie sind zu den heute geltenden Maßen in Vergleich gesetzt.)

1. Längenmaße
1 Zoll = 2,378 cm
1 Rute = 8 Ellen = 4,566 m
1 Spann = 0,22 m
3 Ellen waren ein Klafter
1 Fuß = 12 Zoll = 0,285 m
1 Lachter (Bergbau) waren 8 Spannen
1 Elle = 2 Fuß = 0,570 m

2. Flächenmaße
1 Quadratfuß 144 Quadratzoll = 812,25 qcm
1 Quadratrute 256 Quadratfuß = 20,847 qm
1 Morgen = 120 Quadratruten = 2501 qm
1 Quadratmeile = 32,041 Morgen = etwa 8 ha

Besonders verschieden war die Größe der sog. Hufe. Ursprünglich war die Hufe ein Anteil an der Gemeindeflur und deshalb zunächst keine bestimmte Flächengröße. Später galt sie in unserer engeren Heimat für 30 Morgen, d. h. für eine Fläche, die mit einem Pferd bewirtschaftet werden konnte. Wie im Abschnitt 4 bereits ausgeführt ist, hatte man nach der Größe eines Bauerngutes zunächst unterschieden:

1 Ackerhof = 4 Hufen = 120 Morgen = 4 Pferde
1 Halbspännerhof = 2 Hufen = 60 Morgen = 2 Pferde
1 Kothof = 1 Hufe = 30 Morgen = 1 Pferd

Nach der Separation galten für die erheblich vergrößerten Flächen der ein-zelnen Höfe andere Zahlen.

3. Fruchtmaße
1 Wispel = 40 Himpten 1246 Liter
1 Vierfaß = 4 Metzen = 7,788 Liter
1 Himpten = 4 Vierfaß 31,15 Liter
1 Metze = etwa 1,947 Liter

Dabei waren der Braunschweiger (2312 Cubik-Zoll), der Helmstedter (2453 Cubik-Zoll) und der Vorsfelder (2573 Cubik-Zoll) Himpten unterschiedlich groß. Gelegentlich wird in den Akten auch der Scheffel genannt. Er war einmal ein Flächenmaß (Scheffelsaat) vornehmlich aber ein Hohlmaß. Ein braunschweigischer Scheffel hatte 10 Himpten = 311,5 Liter.

4. Flüssigkeitsmaße
1 Oxhoft = 11/20hm = etwa 225 Liter
1 Ohm = 4 Anker = etwa 150 Liter
1 Anker = 10 Stübchen = etwa 37,48 Liter
1 Stübchen 4 Quartier = etwa 3 ' 748 Liter
1 Quartier 2 Nössel = etwa 0,937 Liter
1 Faß Bier waren 4 Tonnen
1 Tonne waren 27 Stübchen
1 Faß Mumme waren 100 Stübchen

5. Holzmaß
1 Malter = 80 Kubikfuß = etwa.2 cbm

6. Gewichte
1 braunschw. Zentner = 114 Pfund
1 Loth 4 Quentchenetwa 14,5 gr
1 Pfund = 32 Lothe = etwa 468 gr
1 Quentchen = 4 Pfennige
Für die Apothekergewichte galten andere Zahlen.

7. Zählmasse
1 Klafter = 3 Stück
1 Schock = 60 Stück
1 Mandel = 15 Stück
1 Webe = 72 Stück
1 Stiege = 20 Stück
1 Gros = 144 Stück
1 Zimmer = 40 Stück

8. Münzwesen
Das Münswesen zeigte vom Beginn der Neuzeit - d.h. etwa von der Mitte des 16. Jahrhunderts - bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ein buntes Bild. Nachdem mehrere Versuche, durch Reichsmünzordnungen vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, gescheitert waren, schlossen sich die "Münzstände" des niedersächsischen Kreises 1555 zu der "Braunschweigischen Münzgenossenschaft" zusammen. In einer langen wechselvollen Entwicklung wurde in unserer engeren Heimat eine gewisse Einheitlichkeit erreicht. Der alte Gulden und der Mariengroschen traten mehr und mehr zurück, und die Talerwöhrung setzte sich durch. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden unterschieden:

1 Carlsd'or = 5 Taler
dabei gab es den doppelten, den einfachen und den halben Carlsd'or)
1 Taler = 24 gute Groschen (ggr) = 36 Mariengroschen (mgr)
1 guter Groschen = 12 Pfennig
1 Sechser = 6 Pfennig
1 Mathier = 4 Pfennig
1 Dreier = 3 Pfennig
1 Gulden = 16 ggr 24 mgr
1 Mariengroschen = 8 Pfennig

An Kupfermünzen gab es 2 1/2, 2- und 1-Pfennig-Stücke. Ein Vergleich mit der heute gültigen Währung ist praktisch nicht möglich. Münzen der älteren Zeit sind jeweils im Text erläutert.

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