Die Gemeinheitseinteilung
Die Gemeinheitsteilung (Separation, Verkoppelung)
Nachdem der Bauer von seinen Pflichten befreit war und auf eigenem Grund und Boden wirtschaften konnte, wurde eine zweite Maßnahme durchgeführt, die ebenfalls eine einschneidende Umstellung bedeutete und im Ergebnis zu einer erheblichen Verbesserung der Lage der Gesamtheit der Landwirtschaft und jedes einzelnen Bauern führte: Es war die sog. Separation. Sie stieß anfangs bei den Bauern auf Widerstand, wurde jedoch konsequent durchgeführt.
Im Ergebnis war sie in mehrfacher Weise wirksam: Die zumeist sehr kleinen Teilstücke, die einzelnen Bauern (Reihehöfe) in den verschiedenen großen Flurstücken, den Wannen oder Cämpen, besaßen, wurden weitgehend zusammengelegt, mit dem gemeinsamen Eigentum des Dorfes an Wiesen, Weiden, Anger, Bruch und Triften (Allmende) sowie mit den durch die Ablösung der sog. Huderechte neu gewonnenen Flächen vereinigt und dann an die berechtigten Bauern neu verteilt. Dabei erhielt jeder Berechtigte anstelle einer Vielzahl von kleinen Einzelstücken weniger, aber dafür größere Flächen, die er unabhängig vom Flurzwang nach eigener Entscheidung bebauen konnte.
Gleichzeitig wurden neue Wege angelegt, damit jeder Bauer seine Flurstücke unmittelbar erreichen konnte. Auch für die Viehhaltung ergaben sich Veränderungen. Koppelhütung und Weidefütterung kamen in Fortfall, besondere Gemeindehirten wurden im Laufe der Zeit entbehrlich, und allmählich ging man hier und da zur Stallfütterung über. Die Neuregelung vollzog sich in mehreren Etappen.
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