Besondere Ereignisse
Das 19. Jahrhundert brachte noch eine Reihe weiterer Ereignisse, die für das Dorf von Bedeutung waren: Wiederholt wurde die Gemeinde durch Großbrände schwer getroffen. Am 25. April 1816 brannten 8 Höfe mit allen Nebengebäuden ab, und zwei Jahre später wurden wieder 4 Höfe und beide Hirtenhäuser ein Raub der Flammen. Schließlich verwüstete ein Großfeuer am 28. März 1849 die Höfe des Kotsassen Bode (ass. Nr. 24), des Ackermanns Beutnagel (ass. Nr. 22), des Kotsassen Wendhausen (ass. Nr. 21) und des Halbkotsassen Gordian (ass. Nr. 20). Die gesamte Einrichtung einschl. des Kruginventars von Beutnagel, die Erntevorräte und ein Teil des Viehbestandes gingen verloren, dazu 100 Taler bares Geld, die in der großen Hitze zusammengeschmolzen waren. Der Wiederaufbau wurde nur mit bestimmten Auflagen genehmigt. Zwischen den Häusern ass. Nr. 22 und ass. Nr. 23 mußte der Weg zur Schunter mindestens 24 Fuß breit sein, und der Kotsaß Wendhausen (ass. Nr. 21) durfte nur dann auf der Grenze zur Straße bauen, wenn er zum Schutz der Fußgänger eine blecherne Dachrinne mit Rohr zu seinem Hof anbrachte. Bode (ass. Nr. 24) mußte seinen Wohnhausbau mehr nach Osten rücken und das Scheunen und Stallgelände so in Ost-West-Richtung aufbauen, dass ein besserer Hofraum entstand. Im Jahre 1822 war gemeinsam mit Gliesmarode und Querum eine Feuerspritze beschafft, die in Hondelage aufgestellt wurde. Diese Spritzengemeinschaft wurde aber im Jahre 1840 wieder aufgehoben.
Im Jahre 1818 wurde ein Gemeindebackhaus auf dem Grundstück errichtet, auf dem sich auch heute noch die Bäckerei befindet. Der Betrieb wurde am 4. Februar, nachdem das Nöthige dieserhalb durch die hiesigen Anzeigen und durch Anschlag bekannt gemacht war, auf Antrag der Gemeinde durch das Kreisgericht Riddagshausen öffentlich und meistbietend verpachtet. Erster Pächter war der Bäcker Ludwig Ahlborn. 1825 wurden das Schulhaus und 1855 das Pfarrhaus neu gebaut und 1856 die Kirche erweitert.
Nach einem Circular des Kreisamtes vom 19. Januar 1835 waren die Ortsvorsteher zu einer gewissenhaften Aufbewahrung sämtlicher Akten, die Gemeinheit betrafen, verpflichtet. Außerdem war ein Verzeichnis darüber aufzustellen, das beim Vorsteherwechsel zu übergeben war. Für das Verzeichnis war ein ausführliches Schema beigefügt, das unter Beteiligung der Amtsgeschworenen von dem Schullehrer ausgefüllt werden sollte. Es sollte dem Kreisamt eingereicht und nach erfolgter Revision in einem besonderen Schrank oder der Gemeindelade aufbewahrt werden. Die vorhandenen Dokumente durften zwar jedermann aus der Gemeinde zur Einsicht vorgelegt werden, es war aber bei einer Strafe von 3 Talern verboten, sie aus der Hand zu geben. Schließlich wurde den Vorstehern aufgegeben, bei ihren Amtsvorgängern Nachforschungen nach etwaigen Gemeindepapieren anzustellen und sie ggf. einzuziehen. Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass der dringende Appell des Kreisamtes vor allem der Sicherung des Materials dienen sollte, das zur Durchführung der Ablösungsordnung benötigtwurde, die kurz vorhervon der Landschaft beschlossen war.
Auch die Postverwaltung hatte schon ähnliche Sorgen wie heute. Auf Veranlassung der Herzogl. Eisenbahn und Postdirektion teilte die Kreisdirektion am 12. Oktober 1854 der Gemeinde mit, es sei Klage darüber geführt, daß die mit dem Briefträgerdienst beauftragten Personen häufig durch frei umherlaufende Hunde belästigt würden. Falls sich das nicht ändere, müßte die Briefbeförderung nach den in Frage kommenden Gehöften eingestellt und deren Bewohner aufgefordert werden, ihre Briefe von der Postanstalt selbst abzuholen.
Im Jahre 1835 hatten die 30 Reihehöfe sowie Pfarre, Pfarrwitwentum und Schule eine gemeinschaftliche Schäferei errichtet, die unter dem Stab der Querumer Klösterschäferei betrieben wurde. Im Verlauf der Wendhauser-Hondelager Forstablösung war dieses Stabrecht auf die Gemeinheit Hondelage selbst übertragen worden, die durch Rezeß vom 17. Juni 1845 die Beteiligungsrechte an den Nutzungen der gemeinschaftlichen Schäferei in einem umständlichen Verfahren neu festsetzte.
Von besonderem Interesse dürfte eine Gewerbesteuerrolle aus dem Jahre 1820 sein, die uns erhalten geblieben ist. Während man 1756 bei etwa 280 Einwohnern nur einen Zimmermann und einen Schuster zählte, hatte Hondelage bei 327 Einwohnern im Jahre 1820: Einen Zimmermann mit einem Gehilfen, einen Schuster, vier Schneider, einen Ölmüller, einen Stellmacher, einen Tischler mit einem Gehilfen, einen Bäcker, einen Gastwirt (in der heute noch bestehenden Gastwirtschaft ass. Nr. 30, jetzt Hauptstraße 28) und einen Musikanten mit zwei Gehilfen. Vermutlich wurde die gewerbliche Tätigkeit zum Teil jedoch nur nebenberuflich ausgeübt.
Im Jahre 1847 wurden im Rohrbruch an der Ziegenföhrdswiese Flachsrotten angelegt. An der Anlage beteiligten sich nicht nur die 30 Reihenhöfe, sondern auch Pfarre, Schule und Försterei, die 6 Altbauer und 5 Neuanbauer, der Gemeindebäcker und sämtliche damals vorhandenen Hirten: der Kuhhirt, der Ochsenhirt, der Schweinehirt, der Pferdehirt, der Kälberhirt und der Gänsehirt, insgesamt 51 Personen.
Im Jahre 1854 wurde der neue Friedhof eingeweiht, der 1907 und 1958 erweitert wurde. Am 16. 1. 1868 stimmte der Gemeinderat der Errichtung einer Windmühle an der Schunter zu, etwa auf der Mitte des Weges nach Dibbesdorf (Abb.). Die Mühle, die von der Familie Schrader betrieben wurde, hat ihren Betrieb seit langem eingestellt. Sie steht unter Denkmalschutz und wurde vor kurzem neu vermessen. Ein Ausbau ist beabsichtigt. Im Frühjahr 1874 billigte eine öffentliche Gemeindeversammlung den Ankauf einer Orgel für die Kirche. Sie wurde von dem Orgelbaumeister Appelt in Schöningen erworben und bereits Ostern 1875 aufgestellt. Das Geld zum Kauf der Orgel wurde der Gemeinde von dem Anbauer Cordes vorgestreckt. Gegen Ende des Jahrhunderts zählte Hondelage 477 Einwohner gegenüber 327 Einwohnern im Jahre 1818.
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