Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 18. Jahrhundert

Die ökonomische Verfassung des Dorfes von 1774

In der Bücherei des Nieders. Staatsarchivs in Wolfenbüttel befindet sich ein Aktenstück aus dem Jahre 1774 (Ldsch. Büch. 1225 Nr. 39), aus dem Einzelheiten über Größe und Zustand des Hondelager Ackerlandes, über Art und Anbau der Feldfrüchte und die Ernteergebnisse der damaligen Zeit zu ersehen sind. Dabei handelt es sich um die Antworten auf 17 Fragen, die der damalige Konsistorialrat Hassel in einer privaten Umfrage den Geistlichen des Herzogstums in der Absicht vorgelegt hatte, Material für eine Topographie des Landes zu sammeln. Hassel hat seine Absicht nicht mehr verwirklichen können, die von ihm gesammelten Unterlagen sind jedoch in der von seinem Sohn G. Hassel und Karl Bege in den Jahren 1802/03 herausgegebenen "Geographischstatistischen Beschreibung der Fürstentümer Wolfenbüttel und Blankenburg" verwertet. Die Fragen selbst befinden sich nicht bei den Unterlagen, sie lassen sich jedoch aus den Antworten des damaligen Pfarrers Dreißigmark erkennen, die interessante Schlüsse zulassen, so daß sie auszugsweise wiedergegeben sind. Zum besseren Verständnis ist dabei die veraltete und umständliche Ausdrucks und Schreibweise der heute üblichen angepaßt.

Beschreibung des Erdreichs und dessen Benutzung
1.-2.
Die gesamte hondelagische Ackerfläche umfaßt 929 Morgen, 40 Quadratruten, 24 Quadratfuß. Die Güte ist sehr unterschiedlich. Das Land ist teilweise sandig, steinig und tonartig, teilweise aber weiß und rotkleiig, holmsteinig, moorig und torfig.

3.
An Früchten werden mehr Roggen, Hafer, Bohnen und Wicken, als Weizen und Erbsen angebaut. Dann und wann auch Wintersaat, Linsen und etwas Buchweizen. Dicht am Dorfe geraten bei guter Witterung auch Flachs, Hirse, Sommersaat, weißer Kohl und Kuhrüben.

4.
Auf einen Morgen rechnet man gemeiniglich durch die Bank als Aussaat bei Roggen, Weizen, Gerste und Hafer 2 Himpten, bei Erbsen, Bohnen und Wicken 1 1/2 Himpten, bei Linsen und Buchweizen 1/2 Himpten, bei Hirse, Wintersaat und Sommersaat 1/4 Himpten, bei Leinsaat 3 Himpten und bei Kuhrüben 1 Pfund.

5.
Die Menge der jährlichen Aussaat des Feldes ist nicht genau zu bestimmen, einmal sind die Äcker, die in einem Jahr bestellt werden, nach Größe und Güte verschieden, und zum anderen richten sich die Einwohner nicht noch einem festen Plan, sondern bauen an, was sie gerade für ihren Haushalt brauchen.

6.
Die Bearbeitung der Acker ist in den einzelnen Feldmarken nach der Natur des Bodens ebenfalls unterschiedlich. Zum Teil wird flach, zum Teil tief, zum Teil in engeren Furchen gepflügt. Ohne das "Strecken" wird im allgemeinen 2x gepflügt. Die gesamte Bearbeitung kostet in Geld ausgedrückt etwa 1 Taler 6 mGr, (offenbar für einen Morgen).

7.-8.
Der jährliche Ertrag in mittleren Jahren beläuft sich bei Roggen auf 56 Stiegen "im halben Bande", bei Weizen und Gerste auf 67 Stiegen, bei Hafer auf 78 Stiegen, bei Erbsen auf 56 Stiegen, bei Bohnen und Wicken auf 55 1/2 Stiegen, bei Linsen auf 34 Stiegen, bei Buchweizen auf 34 Stiegen "in ganzen Strohseilen", bei Winter und Sommersaat auf 46 Himpten und bei Kuhrüben auf 45 Fuder "zwischen Mistbrettern geladen", alles auf einen Morgen gerechnet.
In mittleren Jahren werden aus einer Stiege 1 gestrichener oder schlichter Himpten Roggen oder Weizen gedroschen, bei Gerste 2, bei Hafer 34 Himpten. Bohnen, Wicken und Linsen bringen 3/4 Himpten, Buchweizen 1 Himpten je Stiege.

9.
Jedes 3. Jahr liegt der Acker brach, wird aber bei guter Witterung 2 oder 3 mal mit dem Pflug "gerühret", und wenn Winterkorn gesät werden soll, etwa zu Michaelis "völlig zugerichtet" und nach der Aussaat geeggt und das Unkraut insbesondere die Quecken abgeharkt. Wenn Sommerkorn gesät werden soll, werden die gleichen Arbeiten im Frühjahr, so früh wie möglich, vorgenommen.

10.
Wintersaat wird um Bartholomäi (24.8.), Weizen 14 Tage vor Michaelis (29.9.), Roggen um Michaelis bis auf den Galli-Tag (16.10.) in die Erde gebracht. Gerste und Hafer werden aber zwischen Ostern bis kurz vor Pfingsten, Erbsen, Bohnen und Wicken Ausgang Marti (25.4.), Linsen, Leinsamen um Annuntiati Maria (25.3.) bis St. Urbani-Tag (25.5.), Buchweizens gleich nach Trinitatis (Donnerstag nach Pfingsten), Hirse und Sommersaat vor Joh. Baptist (24.6.), Kuhrüben um Kilianstag (8.7).) ausgesät.

11.
Die Reife dauert bei Wintersaat, Roggen, Weizen etwa 3/4 Jahr, manchmal etwas mehr oder weniger, bei Sommerkorn aber 1517 Wochen noch der Aussaat. Flachs braucht bei gutem Wetter 11-12 Wochen.

12.
Auf den Morgen gehören zur Düngung 89 Fuder Mist. Die Düngung erfolgt am besten im Winter bei Frost, sonst spätestens im Frühjahr, sobald die Wege besser werden.

13.-14.
Der Ertrag ist in jedem Jahr höchst ungewiß und von der Witterung abhängig. Die Ernte erfolgt in der gleichen Weise wie anderswo. Es werden nur Sensen benutzt, Sicheln finden nur zum Abschneiden der Hirsequasten Verwendung.

15.
Weizen und Roggen werden nur in schwachen Garben in "halbem Band" gebunden. Das übrige Getreide wird in eigens dazu angefertigte Strohseile eingeknüpft.

16.
Es sind 4 wüste Äcker vorhanden:
  1. die sog. Unart (lauter Tonerde)
  2. der Kirchenkamp (lauter gelber Kley)
  3. der wüste Mehlkamp (vermischter Holmenstein und weißgrauer Kley)
  4. der Pienenkamp (schwarzgrauer Kley).
Sie sind seit Jahren nicht mehr beackert.

17.
Unkraut gibt es in entsetzlicher Menge auf allen Feldmarken (es folgt eine Aufzählung der 12 häufigsten Kräuter).
Die Antworten geben ein eindrucksvolles Bild von der Vielfalt und den Unwägbarkeiten der heimischen, Landwirtschaft vor 200 Jahren, Schwierigkeiten, die auch heute noch wenn auch in anderer Form vorhanden sind.


Beschreibung der Wiesen und Weiden
1.-3.
Die Wiesen und Weiden umfassen 789 Morgen, 54 Quadratruten, 96 Quadratfuß. Sie sind wie auch anderswo von unterschiedlicher Güte, von gut über mittelmäßig bis schlecht. Eine Verbesserung dürfte kostspielig und schwierig sein. Einmal ist gute Erde selten, und zum anderen sind die Wege zu den meisten Wiesen "kotig" und lang. Dazu kommt, daß einige Wiesen fast alljährlich Überschwemmungen ausgesetzt sind, so daß sie sumpfig werden.

4.
Auf den Angerwiesen gibt es nur vereinzelt morastige Stellen, die noch dazu an heißen Tagen austrocknen. Schlimmer ist es aber auf den Schunterwiesen, den "Hüllbüllen", die so unergründlich sind, daß Menschen und Vieh in Lebensgefahr geraten würden, wenn man sie in fruchtbares Land verwandeln wollte.

5.-7.
Auf den Schunterwiesen gibt es nur wenig gesunde Kräuter, sondern grobes Schnittgras, darunter Kuhblumen und andere Pflanzen, die sauer und sogar giftig sein sollen, so daß sie vom Vieh abgelehnt werden. Gute, nahrhafte und gesunde Kräuter finden sich dagegen neben dem üblichen Untergras auf den Angerwiesen. Etwa ein dut-zend gute Klee und Grassorten sowie fast ebensoviel Kräuterarten von mittlerer Güte werden einzeln genannt. Die Bezeichnungen sind teilweise heute nicht mehr bekannt und schwer zu entziffern.

8.-9.
Da die Wiesen nur selten neu angelegt werden, gibt es leider fast überall zahlreiche magere oder saure Stellen, so daß Rinder und Schafe darunter leiden, der Milchertrag geringer wird und das Ungeziefer überhandnimmt.

10.-14.
Termine und Unterschiede in der Ernte von zwei und einheuigen wir sagen heute einschurigen Wiesen werden erläutert. Die besten bringen bei günstigem Wetter 2 gute Fuder "altes" Heu, an Grummet jedoch ein Fuder "neues" Heu auf den Morgen. Auch das Beladen der Wagen und das Lagern der Ernte auf dem Heuboden werden im einzelnen geschildert.

15.
Torfboden ist in der Feldmark nicht vorhanden.

16.-17.
Ein versuchsweiser Anbau von Esparcette und Lucerne hat sich nicht bewährt. Wenn Wiesen in der Nähe des Hofes liegen, werden sie häufig als Grosgarten zur Sommerfütterung genutzt. Alle anderen Wiesen werden um Philippi Jacobi geschlossen, bis sie abgeerntet sind und dann so lange wie möglich als Weide genutzt.

18.-19.
Auf dem sog. Langen Kampe gibt es eine Art Mergel, der jedoch als Dünger nicht zu gebrauchen ist. Versteinerungen wie Ammonshörner, Knopfsterne u. a. sind nicht gefunden.

Beschreibung der Hondelagischen Holzungen
Konsistorialrat Hassel ergänzte im Jahre 1786 seine Erhebungen durch einen weiteren Fragebogen, der in 18 Punkten Auskünfte über die "Hondelagischen Holzungen" erbat. Die Antwort des Pastors Schroeter liegt ebenfalls im Wortlaut vor; sie ist im folgenden auszugsweise wiedergegeben:

1.-2.
Der Kleystruck, das Opferholz, das große und kleine Mastbruch, der Ziegelofen, der Rothe Winkel, die Woerden und die Braunen Stämme gehören dem Kloster. Der große und kleine Pfarrbusch ist Eigentum der Pfarre. Der Pienenkamp, der Mehlkamp, der Heynenkamp gehören den Hegerdörfer Ackerleuten, die Waterföhren zwei Halbspännern, die Piene, der Sundern und das Rohrbruch den Gevettern von Kalm, die Mönchepiene der Catharinenschule zu Braunschweig und das Priorholz halb dem Magistrat zu Braunschweig und halb dem adeligen Gut in Riddagshausen. Die Größe ist nicht genau zu bestimmen, weil nur die Klosterforst vermessen ist, nicht aber die Privatholzungen.

3.-6.
Hauptholzart ist die Eiche, der Boden ist vornehmlich Kley. Von einigen Erlenhauen abgesehen, gibt es nur Oberholz, weil die Holzungen als Viehweide dienen. Der Baumwuchs ist mäßig.

7.-8.
Abständige Bäume werden zu Brennholz geschlagen. Die Kopfweiden werden gewöhnlich alle 10 Jahre geschnitten und die Erlen-Waashaue alle 12 Jahre abgetrieben. Das Holz wird entweder zu Waasen gebunden oder als Latten verkauft. Das Eichenholz wird ohne festen Plan einmal hier und einmal dort geschlagen und als Klafterholz abgegeben.

9.-11.
Enthalten Angaben über Holzdeputate für Pfarrer, Opfermann, Förster und Holzknecht, soweit es die Klosterforst betrifft. Jeder Deputant mußte das ihm zustehende Holz auf eigene Kosten schlagen oder schlagen lassen. Bauholz wird auf Anordnung des Klosters geschlagen. 12 Sämtliche Holzungen dienen als Viehweide.

12.-15.
Hude und Weide im Kleystruck, dem Opferholze, dem großen und kleinen Mastbruch und dem Ziegelofen stehen allein dem Dorfe zu. In den Woerden, dem Rothen Winkel und in den Braunen Stämmen sind auch Bevenrode, Essenrode und Grassel berechtigt. Die Mastgerechtsame eine Eichenmast hat das Kloster. Für ein Schwein sind wöchentlich 6 mgr zu zahlen. Das Einschreibe und Brenngeld für jedes Stück Vieh beträgt 4 mgr 4 Pfg.

16.-19.
Die Jagd steht dem Kloster zu, an der niederen Jagd im Rothen Winkel, in den Woerden und den Braunen Stämmen sind außer dem Kloster jedoch einige benachbarte Güter beteiligt. Hirsche und Schweine werden zur "Hohen Jagd" gezählt, Rehe, Hasen, Rebhühner, Schnepfen u. a. gehören zur "Niederen Jagd". Bei dem Wild handelt es sich weniger um Stand als um Wechselwild. Die Aufsicht hat das Kloster.

Weitere Fragen nach den schulischen Verhältnissen der Gemeinde hat Pastor Schroeter in einem Schreiben beantwortet, über das im Abschnitt "Schule" berichtet wird.

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