Die Dorfbeschreibung von 1756
Wer sich über die jüngere Vergangenheit des Ortes unterrichten will, für den ist das Jahr 1756 ein bedeutsamer Ausgangspunkt. In diesem Jahr wurden nämlich die Feldmark, die Höfe und die Häuser des Dorfes vermessen und in eine Karte (1:4000) aufgenommen. Außerdem wurden die Inhaber der Höfe namentlich festgestellt. Diese "Charte von dem Dorfe und Feldmark Hondelage, welche gemessen und aufgezeichnet im Jahre 1756 von dem Ingenieur Fähnrich v. Trew", wie der Titel etwas umständlich lautet, entstand im Rahmen der Vermessung sämtlicher Gemarkungen des Landes, die in der Zeit von 1745 - 1780 auf Veranlassung des braunschweigischen Herzogs Carl durchgeführt wurde. Ein Plan befindet sich bei der Gemeindeverwaltung; er ist sehr vergilbt und stark beschädigt. Aus der Beschreibung, die zu dieser Karte gehört, erfahren wir, daß im Jahre 1756 in Hondelage 4 Ackerhöfe (Hägerdorfer Ackerleute), 4 Halbspänner-, 16 Großköter-, 5 Kleinköter- und 2 Brinksitzerhöfe vorhanden waren. Eine dieser Brinksitzerstellen war, wie bereits erwähnt wurde, der schon 1605 vorhandene Kothof bzw. Halbkothof (später ass. Nr. 20) und die andere der Hof ass. Nr. 39, der eigentlich zu der Gruppe Anbauerhöfe (ass. Nr. 3942) gehörte und später auch immer dazu gerechnet wurde. Aus diesem Grunde handelte es sich in beiden Fällen nicht um "Brinksitzer" im engeren Sinne. Die Einwohnerzahl ist nicht angegeben; man zählte damals nach Feuerstätten. Außer den Ortsansässigen besaßen noch 21 Auswärtige Besitz in der Gemeinde.
Die Lage der Höfe und die Namen ihrer damaligen Inhaber sind aus einem Dorfplan zu ersehen, der die Häuser an den wenigen damals vorhandenen Straßen nach den Brandkassen, den sog. Assekuranz-Nummern geordnet aufführt (Abb.). Außer den 30 Höfen den sog. Reihehöfen gab es, wie aus dem Dorfplan zu ersehen ist, die Pfarre (ass. Nr. 27), das Pfarrwitwenhaus (ass. Nr. 19, heute Voß, Schaftrift 3), die Schule (ass. Nr. 26), die beiden Hirtenhäuser (ass. Nr. 14 und 15), die sich etwa dort befanden, wo heute das Kriegerdenkmal sieht, die beiden Häuser der Forstverwaltung (ass. Nr. 36, heute Schrader, Schaftrift 5 und ass. Nr. 37 heute Kühne, Hauptstraße 47) und die 4 oben bereits erwähnten Anbauer (ass. Nr. 3942). Die ass. Nr. 38 fehlt, wie ebenfalls bereits erwähnt, merkwürdigerweise. Es war offenbar die Nummer des damaligen "Spritzenhauses". Sie wurde von einem späteren Eigentümer bei einem Grundstückstausch mitgenommen (heute Vages, Hauptstraße 15).
Die gesamte Feldmark umfaßte etwa 230 Morgen gutes, knapp 350 Morgen mittleres und ca. 350 Morgen schlechtes Land. Dazu kamen Wiesen, und zwar ca. 590 Morgen Holz und Angerwiesen, die nur einmal gemäht wurden, und 215 Morgen, die Schunterwiesen, die mehrmals gemäht werden konnten. Die Weide bestand aus ca. 294 Morgen Angerweide und ca. 1186 Morgen Waldweide. Die Weide auf der eigenen Allmende war allein und frei, d. h. für die Hudeberechtigung brauchte keine Abgabe gezahlt zu werden. Die Waldweide war z. T. Koppelhude, d. h. Hondelage besaß das Recht, Vieh in den Forsten zu hüten (Mastrecht und Viehtrift), das sog. Huderecht, gemeinsam mit den Gemeinden Querum, Waggum, Grassel und Wendhausen. Man unterschied dabei die "Oberhölzer" wie Kleystruck, Opperholz, Mönnecken Piene, Rothe Winkel, Wöhren, Braune Stämme, Großes und Kleines Mastbruch und Ziegelofen, die dem Kloster Riddagshausen bzw. anderen Grundherren gehörten, und die "Unterhölzer", die in 10 Haie eingeteilt waren und nach einem festen Plan beweidet wurden. Für die Hude im einzelnen bestanden auch zeitlich besondere Bestimmungen. Ein Versuch im Jahre 1756, die Koppelweide aufzuteilen, scheiterte, da einige Dörfer insbesondere Grassel, das zum damaligen Königreich Hannover gehörte, sich ablehnend verhielten. In die Hude einbezogen waren auch die Acker vor der Bestellung und nach der Ernte (Feld und Stoppelweide).
Ausgetrieben wurden Pferde, Rindvieh und Schweine. Schafe kamen erst sehr viel später hinzu, da die Weiden, wie der Bericht im Jahre 1756 sagt, "zu niedrig und ungesund" waren. Eigenes Holz besaß die Gemeinde nicht. Die sog. Holzwiesen waren aber von Baumreihen und "Knicks" eingefaßt, so daß der Holzbedarf gedeckt werden konnte. Jagd und Fischerei wurden vom Kloster Riddagshausen verpachtet. Außer der Schunter waren der alte und neue Teich vorhanden, die zusammen etwa 87 Morgen umfaßten. An der Fischerei in der Schunter waren neben dem Kloster auch die Kirche, die Pfarre und die Gemeinde beteiligt. Über Kirche, Pfarre und Schule und ihre finanzielle Sicherung durch Abgaben und persönliche Leistungen wird in einem besonderen Abschnitt berichtet werden.
Überraschenderweise gab es damals keine Mühle im Ort, die Bauern mußten ihr Korn in Wendhausen mahlen lassen. Als Grund wird angeführt, daß das Dorf im Wald läge und deshalb kein geeigneter Platz für eine Windmühle zur Verfügung stände. Brennereien für Ziegel, Gips und Kalk waren ebenfalls nicht vorhanden. Unter den "Merkwürdigkeiten" wird u. a. weiter angeführt, daß auch Steinbrüche, Mergel, Kalk und Torfvorkommen fehlten und selbst Grand, Sand und Lehm nur vereinzelt gefunden würden. Eine besondere Gastwirtschaft war nicht vorhanden; der Bier und Branntwein-Ausschank wurde vielmehr vom Kloster gewissermaßen meistbietend vergeben. 1756 besaß sie der Hof ass. Nr. 22 (heute Block, Lindenberg 3), der dafür 5 Taler Pacht zu zahlen hatte. Das Bier kam aus der Stadt Braunschweig. An Handwerkern gab es nur einen Zimmermann und einen Schuster, aber keinen Bäcker und keinen Schmied, die nach Angabe der Gemeinde keine Existenzmöglichkeit hatten. Das Brot wurde in den Höfen selbst gebacken, und weder die Ackerwagen noch die Pferde wurden damals erstaunlicherweise beschlagen. Auch ein selbständiger Schneider war im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht vorhanden. Ein Pfänder und ein Nachtwächter wurden auf Kosten der Gemeinde unterhalten, hatten aber keine eigene Wohnung. Das Amt des "Bauermeisters", des Gemeindevorstehers, ging jährlich reihum und wurde ehrenamtlich ausgeübt.
An "herrschaftlichen Gefallen" gab es die Contribution (510 Taler), die Fourage (16 Taler), den Landschatz (61 Taler 8 ggr.) und das Proviantkorn (93 Taler 5 ggr. 1 Pfg. und 281/2 Himpten Hafer). Insgesamt hatte die Gemeinde im Jahre 1756 an herrschaftlichen Gefallen 680 Taler 17 ggr. und 1 Pfg. sowie 28'/2 Himpten Hafer aufzubringen. Daneben hatten die Reihehöfe Dienstgeld, Hofzins, Ackerzins und Wiesenzins zu zahlen. Die Einnahmen hieraus betrugen 1756 insgesamt 196 Taler 9 ggr. und 8 Pfg. Dazu kamen 13 Gänse. Die Unterschiede zwischen Ackermannern, Halbspännern und Kotsassen waren erheblich. Die Einziehung dieser Gelder war offenbar die Hauptaufgabe der Gemeinde. Eigene Einnahmen waren kaum vorhanden. Der Zehnte mußte an die Pfarre, für das Land "hinter dem Hondelager Graben" an das Amt Neubrück gezahlt werden; bestimmte Ländereien waren zehntfrei.
Da die Häuser strohgedeckt waren, bestand stets eine erhebliche Brandgefahr. Hondelage besaß deshalb einen gewissen Gerätepark zur Bekämpfung von Bränden. Es werden in der Beschreibung aufgeführt: "Eine große Feuerspritze mit Schlange, zwei große Wassertubben auf Schlitten, die mit Eisen beschlagen waren, 4 Feuerhaken und 18 lederne Eimer". Sämtliches Gerät befand sich im Spritzenhaus, das damals neben der Kirche stand. Die Brandversicherung war kurz vorher eingeführt, um Schaden und Verluste, die durch größere Brände in der damaligen Zeit sehr häufig entstanden, auszugleichen. Während der Ackerbau ungünstig beurteilt wird, "weil es an Dünger fehlt und keine ordentliche Brache gehalten wird", werden die Voraussetzungen für die Viehzucht als günstig angesehen. Sie wurden jedoch, wie der Bericht sagt, aus verschiedenen Gründen nicht richtig genutzt.
Die Höfe "samt den dazu gehörenden Pertinenzien (Zubehör) und Vieh wie auch dessen, was davon jährlich prästiert und abgegeben werden muß", werden ausführlich beschrieben, so die Gebäude, die Größe der Gärten, Ländereien und Wiesen sowie der Viehbestand. Auch die Dienste, die herrschaftlichen Gefälle, der Korn und Fleischzehnte oder der jeweilige Gutsherr werden erläutert. Die Ländereien in der Feldmark werden nach Campen und Gewannen und den jeweiligen Eigentümern vor und nach der Vermessung ebenfalls einzeln aufgeführt. Das gleiche gilt für die Wiesen, deren Bezeichnungen für die Flurnamenforschung interessant sind. Man unterschied: die Neue Wiese, die Koliwiese, die Wiese auf den Braunen Stämmen und im Bülten, die Zilkulkswiese, die Spannwiese, die Rothe Wiese, die Brauklandwiese, die vordere Beekwiese, die Wiese auf dem Schnakensteert, die Wiese hinter den Waterföhren und die Siekbruchwiese, die sämtlich einschurig waren. Zwei-schurig waren: die Obere und die Niedere Schunterwiese, die Mühlenkampwiese und die Schneppelwiese. Dazu kamen einige kleinere Stücke, wie die Gehegewiese, die Teichwiese, die Söhlswiese, die hintere Beekwiese u. a. Auch die Eigentümer der Wiesen sind bezeichnet. Schließlich wird auch die Lage und Größe der Ackerstücke eines jeden Reihehofes vor und nach der Neuvermessung im Jahre 1776 aufgeführt und erläutert.
Über das dörfliche Leben erfährt man kaum etwas. Insgesamt waren die Verhältnisse aber sehr bescheiden. Die Einwohner waren noch nahezu ausschließlich auf Selbstversorgung angewiesen. Sehr viel Abwechslung wir würden heute sagen eine "Freizeitgestaltung" gab es nicht, und die Männer und Frauen konnten sich sicherlich nicht über einen Mangel an Arbeit beklagen. Nach der Vermessung wurde festgestellt, daß bei der Errechnung der Ackerflächen Fehler vorgekommen waren. Im Jahre 1776 wurde deshalb eine Neuvermessung vorgenommen. Die Unterschiede waren erheblich:
| 1756 | 1756 | 1776 | 1776 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Morgen | Quadrat Ruten |
Morgen | Quadrat Ruten |
|||
| Zehntland für die Pfarre | 576 | 45 | 623 | 95 | ||
| Zehntland für Neubrück | 23 | 15 | 24 | 60 | ||
| Zehntfreies Land | 256 | 105 | 261 | 85 | ||
| 856 | 45 | 910 | -- |
173 Morgen, 95 Quadratruten entfielen auf 22 Kämpe, 736 Morgen, 20 Quadratruten auf 20 Gewanne. Die Anger und Holzwiesen umfaßten 588 Morgen, 11 Quadratruten, die Schunterwiesen 215 Morgen, 54 Quadratruten: Zusammen 803 Morgen, 65 Quadratruten. Auch die Wiesen wurden nach Lage und Größe ausführlich beschrieben.
Die Unterschiede gegenüber den zu Beginn dieses Abschnitts angegebenen Zahlen sind offenbar darauf zurückzuführen, daß Wiesen und vielleicht auch Weiden nach dem Jahre 1756 in Ackerland umgewandelt wurden. Die Aufstellung der gesamten Feldmark vor und nach der Vermessung einmal nach Lage und Größe der Kämpe und zum anderen nach Eigentümern geordnet mit genauen Zeichnungen und Angabe der Zehntpflicht gibt ein interessantes Bild von der Entwicklung und der besonderen Situation der Reihehöfe. Dasselbe gilt für die Wiesenbeschreibung.
Das Dorf unterstand der Jurisdiktion des Amtes Riddagshausen bzw. des Distriktgerichts 1 in Braunschweig.
oben