Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 18. Jahrhundert

Die Contributionskataster von 1692, 1716, 1741 und 1778

Unter den "Herrschaftsgefällen", d. h. den Landessteuern, ist an erster Steile die sog. "Contribution" zu nennen, die monatlich zu zahlen war. Sie wurde von der Gemeinde erhoben und an das herzogliche Amt nach Wolfenbüttel abgeführt. Ursprünglich eine Gebühr, die bezahlt wurde, um sich von Plünderungen und anderen Gewalttätigkeiten freizukaufen, wurde sie später zu einer "öffentlichen Praestation, welche nach Erforderung der Noth oder Nutzes von gemeinen Wesen von der Obrigkeit denen Untertanen auferlegt" wird.

Zur Festsetzung der Contribution wurden für jeden Ort besondere Verzeichnisse aufgestellt. Die Hondelager Liste für das Jahr 1692 enthält für die namentlich bezeichneten 30 Reihehöfe Einzelangaben über den Hof selbst sowie über die Größe der Holzung, des Ackerlandes, der Hopfengärten, des Wiesenwachses (in Weide und Mastung) und des Viehbestandes Dabei wurde nach Pferden, Kühen, Ochsen, Rindern, Steyern (vermutlich Starke oder Stärken) und Schweinen unterschieden. Auch Tagelöhner und Häuslinge wurden besteuert.

In den späteren Listen von 1716 und 1741 sind nur die Namen und die Steuerbeträge aufgeführt. In einem noch vorhandenen "Catastrum Contributionis de fixis et incertis des Dorfes Hondelage, rectificirt anno 1778," ist wieder der Landbesitz ausführlich beschrieben. Es fällt auf, daß der Besitz an Ackerland nicht in der Rubrik "Meyerland" sondern - offenbar zu Unrecht - allgemein in der Spalte "Erbenzinsland" aufgeführt ist. In den Viehbestandslisten fehlen die "Steyer", dafür sind neu aufgenommen Ziegen und Immenstöcke.

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