Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 16. und 17. Jahrhundert

Die Kotsassen

Bei den Kothöfen war der Zins für Haus, Hof, Äcker, Wiesen und Gärten einmal von der Größe des Landes, zum andern aber auch von dem jeweiligen Grundherren abhängig. Auch bei den Kotsassen werden Wiesen und Gärten einzeln angeführt und nach Lage und Größe näher bezeichnet. Grundherr war zumeist das Kloster Riddagshausen. Daneben traten - wie bereits erwähnt auch die Pfarre, das Kloster St. Aegidien sowie mehrere braunschweigische Familien als Grundherren für einzelne Ackerstücke in Erscheinung. Gerade am Beispiel Hondelage läßt sich erkennen, daß städtisches Vermögen in erheblichem Umfange in ländlichem Grundbesitz angelegt war. Er wurde nicht selbst bewirtschaftet, sondern nach Meierrecht vergeben.

Das Erbregister verzeichnet für das Jahr 1605 nachstehende Kotsassen:
Otto Gordian (heute ass. Nr. 12), Henning Steinkop (heute ass. Nr. 7), Curdt Gordian (heute ass. Nr. 11), Eitel Gercke (heute ass. Nr. 5), Henrich Wendhausen (heute ass. Nr. 21), Lüdeke Gordion (heute ass. Nr. 2), Hans Bosse (heute ass. Nr. 9), Hans Gordian "beneben dem Pastor" (heute ass. Nr. 29), Hans Steinkop (heute ass. Nr. 31), Hans Gordian "Blass Sohn" (heute ass. 30), Hans Fricke (heute ass. Nr. 17), Hans Teige (heute ass. Nr. 1), Henning Küster (heute ass. Nr. 4), Andreas Hobbeney (heute ass. Nr. 35), Hans Krökel (heute ass. Nr. 32), Heinrich Berens (heute ass. Nr. 18), Heinrich Homann (heute ass. Nr. 34), Hans Gordian "oben vor dem Dorfe" (heute ass. Nr. 20), Brandt Teige (heute ass. Nr. 16), Hans Bode (heute ass. Nr. 24). Die Lage der zu einem Hofe gehörenden Grundstücke, insbesondere der Wiesen, ist regelmäßig näher bezeichnet. Die Flurnamen sind jedoch heute nicht mehr alle bekannt.

Neben diesen 30 "Reihehöfen" gab es im Dorf nach dem Erbregister noch ein Hirtenhaus. "Der Kuhhirt daselbst hat freie Wohnung mit einem Garten und eine Wiese auf der Hondelager Feldmark etwa zu 2 Fuder Heu. Item eine Wiese auf der Hägerdorfer Feldmark etwa von 4 Fuder Heu. Dazu noch 7 Scheffel Roggen und 3 Gulden 15 Groschen" und weiter: "So ist daselbst auch ein Witwenhaus. Dazu gehört eine Wiese von einem Fuder Heu und ein freier Garten, gibt jährlich der Kirche, wenn keine Witwe darinnen wohnet, Zins 6'/2 Gulden, ist dienst- und aller Verpflichtungen frei." "Es hat auch der vorige Herr Abt (Lorbeer) daselbst ein Haus gebaut und dasselbe neben anderen Gütern seinen Kindern ad vitam hat zuschreiben lassen laut des Copialbuches. Geben davon Zins, wie im Register zu befinden." Dieser Hof wird später an keiner Stelle mehr erwähnt. Außerdem war noch ein besonderer Leibzuchtshof (Altenteil) für den jeweiligen Abt vorhanden. Das Erbregister sagt dazu: "Der Herr Abt hat daselbst auch von des Klosters wegen einen freien Leibzuchtshof, dazu aber mehr nicht als ein Garten ani Pfarrwege, mit 2 Stücken und noch ein Garten in den Hegerbüschen mit 3 kurzen Stücken neben dem Zehnten im Wackerröder Felde und Langen Kampe in der Braunschweigischen Landwehr gehörig. Davon dem Herren Abt die vierte Stiege allerlei Korn und vom Flachse das 8. Bund gebühret und wird dieser Kornzehnte von den Ackerleuten und Halbspännern zu Honlage, Querum und Gliesmarode noch Honlage gefahren und am Dienst abgerechnet. Den Flachszehnten fahren die Kotsassen zu Gliesmarode, Querum und Honlage, wird am Herrendienste gekürzt".

Da der Abt Peter Windruwe, der Verfasser des Erbregisters, sowie einige seiner Amtsnachfolger lange Jahre in Hondelage wohnten, kann wohl angenommen werden, daß der Ort für die Äbte in dieser Zeit und zwar für die Dauer von etwa 100 Jahren so etwas wie ein zweiter Wohnsitz und gleichzeitig ein Altenteilsitz war. Auch die beiden Teiche gehörten zu der Leibzucht des Abtes. In dem Abschnitt über Kirche und Pfarre wird näheres darüber gesagt werden.

Pfarrhaus und Schule sind nicht besonders erwähnt. Ein umfängliches Register aus dem Jahre 1604 gibt jedoch Auskunft über die Ländereien und die Einnahmen von Kirche, Pfarre und Schule (Opfermann). Darüber wird im einzelnen später zu berichten sein.

Die Grenzen der Gemeindeflur sind ausführlich beschrieben; ein Teil der dabei verwandten Flurbezeichnungen ist heute unbekannt oder nicht mehr verständlich. Da die Grenzen im wesentlichen unverändert sind, sind die Bezeichnungen jedoch eine erhebliche Hilfe bei der Flurnamenforschung.

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