Die bäuerlichen Höfe und ihre Klasseneinteilung
Ihrem Umfange und damit ihrer Belastbarkeit nach unterschied man bei den Bauernhöfen etwa seit der Mitte des 16. Jahrhunderts mehrere Klassen. Größe und Bezeichnung waren landschaftlich unterschiedlich. In unserem Raum hatte sich für die ländliche Bevölkerung nachstehende Einteilung durchgesetzt:
1.
Ackerleute, die ursprünglich einen Grundbesitz von 4 Hufen = 120 Morgen mit einem vollen Gespann von 4 Pferden bewirtschafteten,
2.
Halbspänner mit einem Grundbesitz von ursprünglich 2 Hufen = 60 Morgen und 2 Pferden.
Ackerleute und Halbspänner waren als Nachfolger der alten "Bauhöfe" die ersten Bauern in unserer Gegend. Sie besaßen vorwiegend Meierhöfe. In Hondelage gab es Klostermeier, Pfarrmeier und Burgmeier, wie später naher erläutert wird.
3.
Kotsassen, die eine Hufe = 30 Morgen bewirtschafteten. Sie besaßen ihr Gut vorwiegend noch dem Erbenzinsrecht. Später wurde nach Großkotsassen, Kleinkotsassen und gelegentlich auch Halbkotsassen unterschieden. In Hondelage waren offenbar auch die Kothöfe Meiergüter. Am 17. September 1730 wurde beispielsweise Hinrich Kahle nach dem Tode seines Vaters "auf einem Kothofe als Meyers Mann und Unterthan" durch das Kloster Riddagshausen angenommen. Es handelt sich dabei um die spätere ass. Nr. 4.
4.
Brinksitzer, die am Brink, d.h. am Rande des Dorfes -vorwiegend an der Allmende- angesiedelt wurden und nur geringen Grundbesitz hatten. In Hondelage werden erstmalig in der Dorfbeschreibung von 1756 2 Brinksitzer erwähnt. Einer von ihnen auf dem Hof ass. Nr. 20 "oben vorm Dorfe" ist im Erbregister von 1605 und auch später regelmäßig als Kotsass bzw. wie die ass. Nr. 5 als Halbkotsass angeführt. Der zweite (ass. Nr. 39) gehörte zu der Gruppe der späteren Anbauerhöfe. Die Bezeichnung Brinksitzer ist deshalb offensichtlich in beiden Fällen unzutreffend.
5.
Anbauer, die in der Regel nur ein Haus mit Garten und gelegentlich Pachtland besaßen. In der Karte zur Dorfbeschreibung von 1756 sind in Hondelage 4 Häuser (ass. Nr. 39 - 42) eingezeichnet, die später als Anbauerhöfe bezeichnet wurden; in der Dorfbeschreibung selbst werden sie mit Ausnahme der ass. Nr. 39 jedoch nicht besonders genannt. Nach der neuen Landschaftsordnung von 1832 war die Zulassung eines Anbauern von der vorherigen Genehmigung der zuständigen Gemeinde abhängig. Man unterschied deshalb im 19. Jahrhundert Altanbauer und Neuanbauer. Die letzteren mußten ausdrücklich auf alle Eigentums- und Nutzungsrechte an Hut, Weide und sonstige Gemeingerechtsame verzichten und durften ohne ausdrückliche Erlaubnis kein Vieh auf die Gemeindeweide bringen. Wie aus den späteren Unterlagen zu ersehen ist, wurde die Erlaubnis, Vieh - im allgemeinen eine Kuh - auf den Gemeindewiesen weiden zu lassen, jedoch regelmäßig erteilt. In den Grundsteuerakten werden die Altanbauer später gelegentlich als Brinksitzer bezeichnet.
6.
Schließlich sind noch die sog. Häuslinge zu nennen. Es waren im allgemeinen Handwerker und Tagelöhner ohne Grundbesitz, die kein eigenes, Haus besaßen, sondern zur Miete wohnten. Aus den Häuslingen wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederholt Neuanbauer.
Ackerleute, Halbspänner und Kotsassen bildeten in Hondelage bis in das 19. Jahrhundert hinein allein die bäuerliche Gemeinde. Ihre Höfe waren an der "Allmende", d.h. der freien Nutzung von Wald, Wiesen und Weiden, beteiligt. Die Allmende gehörte nicht dem Grundherrn, sondern der Dorfgemeinde. Unter der "Allmende" versteht man die Teile einer Dorfflur, die bei der Besiedlung der Landschaft nicht auf die Ansiedler verteilt, sondern im Gesamteigentum der Gemeinde verblieben waren und gemeinsam genutzt wurden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Wald und Weide. Die Teilnahme an den Nutzungen der Allmende war an den Besitz eines Hofes gebunden. Die berechtigten Höfe wurden als "Reihehöfe" bezeichnet. Zu den Erstberechtigten traten später in Ausnahmefällen auch Neusiedler, wie Brinksitzer und die ersten Anbauer, denen durch die landesherrliche Verordnung vom 9. 3. 1780 das Recht der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Weide zugesichert war. Die Gesamtheit der Berechtigten bildete die Realgemeinde.
Vor dem Jahre 1553 gob es in Hondelage offenbar keine Ackerleute. Sie traten erst mit der vom Grundherrn veranlaßten Aufnahme der Hägerdorfer Bauern in Erscheinung, die in diesem Jahr erfolgte. In den Kapitationsbeschreibungen und den Contributionskatastern aus der Zeit nach dem 30 jährigen Kriege wurde jedoch auch der spätere Hof ass. Nr. 25 .- der größte Hof im Dorf überhaupt - regelmäßig als Ackerhof bezeichnet. Nach der Generallandvermessung von 1756 wurde er wieder als Halbspännerhof eingestuft, aber bereits 1776 und von da ab regelmäßig als Ackerhof aufgeführt. In allen anderen Fällen blieb die ursprüngliche Klasseneinteilung bis zur Separation aufrechterhalten.
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