Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 16. und 17. Jahrhundert

Hondelage im Jahre 1584

In dem Copialbuch von Riddagshausen befindet sich weiter ein "Bericht wegen des Closter-Dorfs Honlage", offenbar aus dem Jahre 1584, der einen Einblick in die damalige Situation der Gemeinde vermittelt. Er hat folgenden Wortlaut:

"Das Dorf gehöret dem Closter Riddagshausen, mit Gericht, Diensten und allen anderen Hoheiten und Gerechtigkeiten, erb- und eigentümlich, zu, und ist dies Dorf, wie aus dem herzoglichen Briefe zu sehen, von dem Geschlechte von Honlage mit großen Summen baren Geldes nebst der wüsten Hegerdorfer Feldmark gekaufet. In diesem Dorfe wohnen 4 Ackerleute, 3 Halbspänner und 19 Kotsassen, und müssen die Ackerleute dem ... Closter die Woche 2 Tage, die Halbspänner die Woche einen Tag mit dem Spanne (Gespanne), die Kotsassen an 2 Tagen mit der Hand (dienen).

So muß auch Henning Ulenhut dem Closter 4 Tage mit dem Spanne dienen als auch die anderen 2 Kalm Meier jeder das Jahr 4 Tage mit der Hand. Das Closter hat auch daselbst das jus patronaty über die Pfarre daselbsten. In diesem Dorf haben auch die Äbte Witwen ihren Leibgedingshof. Dabei werden zwei Teiche, so in dieser Feldmark gelegen, gebrauchet. Das Closter hat auch daselbst den Korn- und Fleischzehnten, die Jagd (auf) Hoch und Niederwild."
(Des besseren Verständnisses wegen ist die veraltete Schreib- und Ausdrucksweise den heute üblichen Formen angepaßt.)

Dieser Bericht war vermutlich eine der Unterlagen, nach denen der Abt Peter Windruwe zu Anfang des 17. Jahrhunderts das Erbregister für das Kloster Riddagshausen, das auch Hondelage mit umfaßt, zusammengestellt hat. Über Einzelheiten wird im folgenden Abschnitt berichtet werden.

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