Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Inhaltsverzeichnis

• Die Landschaft
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 16. und 17. Jahrhundert

Hagelfeier

Der Donnerstag nach Fronleichnam war Hagelfeier. Nach altem Brauch hielt man an diesem Tage noch dem Kirchenbesuch ein "convivium". Die Ackerleute legten ein Faß Bier auf und sorgten auch für eine ausreichende Beköstigung. Der Abt, der Pfarrer, der Opfermann, die Hirten - d.h. alle, die nicht zu den Reihehöfen gehörten, wurden dazu eingeladen.

Die Jagd stand dem Kloster zu. An das Kloster waren auch die Erbschaftsabgaben. "Hergewehr" und Frawenqerethe" bzw. der "Dritte Pfennig" zu leisten. Die beiden erstgenannten Abgaben werden in der Literatur nur selten erwähnt. Sie werden im Erbregister des Amtes Jerxheirn aus dem Jahre 1578 wie folgt erläutert: "Wenn ein Hauswirt oder Hauswirtin ahne Sahne, Tochter, Bruder, Schwester und Bluetfreunde verstorben und Heergerede und frawengerede in Jahr und tag von den negsten Erben nicht gefurdert wird, felt solches alles an die hohen Obrigkeit, und gehort in das Hehrgerede." Bei dem Hergerede oder Hergewehr handelt es sich um eine alte deutschrechtliche Einrichtung.

Ursprünglich bildete alles Gerät, das zur kriegerischen Ausrüstung eines Mannes gehörte, eine besondere Erbmasse, die nicht den zufälligen Erben, sondern dem nächsten ebenbürtigen Verwandten, dem "Schwertmage", zustand. Im Laufe der Zeit war daraus eine umfängliche Ausstattung geworden, die regional unterschiedlich war, aber alles enthielt, was zur Erstausstattung eines selbständigen Mannes der damaligen Zeit gehörte. Für die "Frauengerede" gilt dasselbe. Wenn Hergewehr und Frauengerede in ein anderes Amt gingen, dann hatten die Erben dem Kloster den "Dritten Pfennig", also eine Art Erbschaftssteuer, zu leisten. Im Laufe der Zeit wurde diese Abgabe immer weniger erhoben und durch das Bürgerliche Gesetzbuch schließlich beseitigt.

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