Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage im 16. und 17. Jahrhundert

Das Erbregister von 1605

Die ersten näheren Angaben über Hondelage (Honlage), seine Feldmark, Holzungen und Teiche, über seine Bewohner, über die bäuerlichen Güter mit ihren Abgaben und Diensten finden wir in dem Erbregister des Klosters Riddagshausen aus dem Jahre 1605 (Abb.). Diese Erbregister sind seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, und zwar vornehmlich in der Regierungszeit des Herzogs Julius (1568/89) auf den herzoglichen Ämtern angelegt. Sieverfolgten den Zweck, "die Integrität der Bauerngüter im Interesse des Staates und der Gutsherrschaft zu erhalten und Streitigkeiten über den Umfang der Dienste und Zehnten zu vermeiden" (Hampe S. 500 Anm. 2). Für Anlage und Ausgestaltung war bereits im Jahre 1541 an die Amtmänner eine besondere "lnstruction zur Ververtigung neuer Erbregister" erlassen. Danach sollte zwischen "Ackerleuten, Halbspännern und Kotsassen' unterschieden werden. Vermutlich hat ein älteres Erbregister des Klosters Riddagshausen bestanden. Bei der wiederholten Zerstörung des Klosters und seiner Anlagen 1550, 1553 und 1606 wurden die vorhandenen Unterlagen jedoch weitgehend vernichtet.

Der Abt Peter Windruwe, der das Erbregister - wie in der Vorrede ausgeführt ist -aus den spärlich erhalten gebliebenen schriftlichen Aufzeichnungen, aus Meierbriefen oder aus mündlichen Überlieferungen im Jahre 1605 neu zusammengestellt hatte, mußte sogar fliehen. Nachdem er zunächst in dem Außenhofe Off leben Zuflucht gesucht hatte, wohnte er mehrere Jahre in Hondelage, wo nach dem Erbregister bereits sein Vorgänger im Amt, der erste evangelische Abt Riddagshausens Johannes Lorbeer, sich ein Wohnhaus eingerichtet hatte. Wie ein noch vorhandenes Epitaph an der Kirche zeigt, ist die Ehefrau Windruwe's Elsa, geb. Helmholtz, im Jahre 1610 in Hondelage verstorben und dort auch beigesetzt.

Aus dem Erbregister sind folgende Ausführungen von besonderem Interesse: Dienste und Lasten: Dienstherr war das Kloster, und zwar mußte jeder Ackermann - deren vier - an zwei Tagen einer Woche, jeder Halbspänner deren drei - an einem Tag jeder Woche "mit dem Gespann" dienen, jeder Kotsass an 2 Tagen wöchentlich "mit der Hand". Ausnahmen bestanden für die Kalm'schen Meierhöfe. Das Erbregister sagt dazu: "Hans Ulenhut ist ein KalmMeier, dienet dem Closter jährlich mit dem Gespann 4 Tage. Desgleichen Henning Gordian und Lüdeke Telge als Kalm-Meier jedes Jahr 4 Tage mit der Hand." Bei dem 4-Tage-Dienst handelt es sich offenbar um die sog. Burgfeste.

Fleisch- und Kornzehnten standen ebenfalls dem Kloster zu. Ausgenommen waren wieder die Kalm'schen Meier, die nur eine Gans jährlich abgaben. Allerdings hatten sie ihrem Grundherrn, den Herren von Kalm, neben dem Meierzins jährlich einige (4 -8) Hühner bzw. Gänse und jeder ein Schock Eier abzuliefern. Ob sie von der besonders drückenden Last des Kornzehnten ihrem Grundherrn gegenüber frei waren, läßt sich weder aus dem Erbregister noch aus den Unterlagen über die Ablösung dieser Pflicht ersehen.

Nach einem Vermerk im corpus bonorum hat das Kloster Riddagshausen den "Zehnten" im Jahre 1679 gegen die Oberlassung des Kornzinses aus 5 Ortschaften an die Pfarre zu Hondelage abgetreten. Landschatz, Türkensteuer und Accise mußte als Landes- bzw. Reichssteuer nach Wolfenbüttel abgeführt werden. Der Zins an die verschiedenen Grundherren war unterschiedlich hoch:

Die Kalm'schen Meierhöfe
Die sog. Kalm'schen Meier zahlten für Haus, Hof, Acker, Wiesen und Gärten (Feld-, Obst-, Hopfen- und Kohlgarten) an ihren Grundherrn einen verhältnismäßig hohen Zins. Hans Uhlenhut (heute ass. Nr. 25) zahlte für 2'/2 HUfe = etwa 75 Morgen Ackerland 15 Gulden. Dazu für die sog. Bruchwiese neben der Lieferung von 2 Fudern Heu 4 Gulden an die Familie Ohmann. Henning Gordian (heute ass. Nr. 3) zahlte sogar 27 Gulden, die Ackerfläche ist nicht genannt, und Lüdeke Telge (heute ass. Nr. 8) 8'/2 Gulden, die Ackerfläche ist ebenfalls nicht genannt. Die Höhe des Meierzinses für die spätere ass. Nr. 3 ist so ungewöhnlich, daß es sich vermutlich um eine irrtümliche Angabe handelt; sie ist aber in allen drei Exemplaren des Erbregisters enthalten. Die Übereinstimmung kann aber darauf zurückzuführen sein, daß bei den Abschriften vom Original der Fehler ohne Kritik übernommen wurde.

Dagegen hatten die Kalm'schen Meier - wie das Erbregister ausführt - von Holzfuhren abgesehen, für ihren Grundherren nur gelegentlich Dienste zu leisten und wenn, dann bis zu 25 Tagen im Jahr.

Die sogenannten Hägerdorfer Ackerleute
Christoph Berens (heute ass. Nr. 22), Hermann Hollandt (heute ass. Nr. 6), Hans Brandes (heute ass. Nr. 23) und Heinrich Brandes (heute ass. Nr. 13 hatten je einen Meierhof des Klosters mit 2'/2 Hufen Ackerland und zahlten für Acker-,Garten-und Hauszins jeder 10 Gulden jährlich.

Für die Höfe der Halbspänner Marcus Gordian (heute ass. Nr. 10), Tile Winkelbrandt (heute ass. Nr. 33) und Hans Gordian "bei der Schunter" (heute ass. Nr. 28) mit jeweils 1 Hufe betrug der Zins 4 Gulden.

Die Wiesen der Ackerleute und Halbspänner, für die in der Regel ein weiterer Zins zu zahlen war, sind im Erbregister einzeln aufgeführt. Ihre Lage in der Feldmark ist häufig nicht mehr eindeutig zu erkennen, da die Bezeichnungen und Flurnamen heute teilweise nicht mehr bekannt sind. Außerdem wird ausdrücklich erwähnt, daß jeder der Ackerleute noch 6 Morgen Acker "auf dem Hegerdorpe" liegen hatte, für die ein besonderer Zins zu zahlen war.

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