Zwei Wappen derer zu Hondelage
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Die Chronik des Dorfes Hondelage
Die online-Ausgabe der 1975 gedruckten Fassung von Gerhard Bothe und Alfred W. Bertram.
Hondelage in Zahlen

Die Entwicklung der Gemeinde in Zahlen

Die Entwicklung einer Gemeinde läßt sich an der Einwohnerzahl und der Zahl der Wohnbauten (Feuerstätten) erkennen. Allerdings liegen verläßliche Unterlagen für Hondelage erst verhältnismäßig spät vor. Nach Kleinau (S. 17) gibt es von einigen Ausnahmen des damaligen Amtes Wolfenbüttel abgesehen die ersten Listen der in einem Ort wohnhaften Männer oder der dort vorhandenen Feuerstätten aus dem 16. Jahrhundert. Er nennt beispielsweise für Hondelage aus den Jahren 1539, 1552 und 1553 24 Männer. Für die spätere Zeit vermitteln uns die Kopfsteuerbeschreibungen und insbesondere die sog. Seelenlisten brauchbare Unterlagen, bis schließlich die Ergebnisses der verschiedenen Volkszählungen verwertet werden können. Die Zahl der Feuerstätten kann auch aus dem Erbregister von 1605, den verschiedenen Contributionsbeschreibungen, dem Generalrezeß von 1874 und später aus den Brandversicherungskatastern ersehen werden. Danach kommen für Hondelage nachstehende Zahlen in Betracht:

Jahr    Quelle  Feuerstätten     Einwohner
1605     Erbregister 35    
1663     Kopfsteuerliste 37     141
1678     Kopfsteuerliste 37     146
1687     Kopfsteuerliste 37     154
    Wohngebäude    
1774     Kleinau 40     280
1788     Seelenliste 42     313
1818     Seelenliste 43     327
1827     Seelenliste 43     371
1849     Seelenliste 48     369
1855     Seelenliste 48     355
1858     Kleinau     369
1874     Generalrezeß 63    
1885     Kleinau 79     452
1895     (Städt. Statistisches     477
1900     Amt u. Braunschw.     494
1905     Landesbrand- 94     534
1928     Vers.-Anstalt) 98     514
1933     "     493
1939     " 106     541
1946     " 106     942
1950     " 106     956
1961     " 155     939
1965/7     " 279     1241
1970     " 365     1888
1972     " 502     3394
1973     " 512     3550
1974     " 555     3700

Im Verlauf des Jahres 1974 wurde die Zahl von 4000 Einwohnern nicht unerheblich überschritten. Bei einer Wertung der Zahlen des 17. Jahrhunderts muß berücksichtigt werden, daß Kinder unter 14 Jahren nicht in die Kopfsteuerlisten aufgenommen wurden. Die Einwohnerzahlen für die Jahre 1663, 1678 und 1687 müssen deshalb um etwa 3035 (durchschnittlicher Anteil der Kinder in den Seelenlisten) erhöht werden.

Der Begriff Feuerstätte" ist nach Einführung der Brandversicherungsnummern durch "Wohngebäude" ersetzt. Bei der Anzahl der Wohngebäude ist zu berücksichtigen, daß es sich bei den Zahlen bis etwa 1939 nahezu ausschließlich um Einfamilienhäuser handelte; nach der Wahrungsreform wurden jedoch vorwiegend Mehrfamilienhäuser und seit dem Jahre 1967 auch große Wohnblöcke gebaut.

In den Zahlen nach Beendigung des zweiten Weltkrieges sind zu einem hohen Anteil (bis nahezu 50 %) Evakuierte und Heimatvertriebene enthalten. Es wurden 1945/46 in der Gemeinde allein 408 Flüchtlingsausweise A und 47 Flüchtlingsausweise B ausgestellt. Vom Ende der 50er Jahre ab geht der Anteil dieser Gruppen jedoch absolut und relativ zurück. Dafür nimmt die Zahl der Neubürger, die sich in Hondelage ein Eigenheim bauten, eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung in einem der neu erbauten Wohnblöcke bezogen haben, in ständig wachsendem Umfang zu. Diese Bewegung war im Jahre 1974 noch nicht abgeschlossen.

Der letzte Erdenbürger, der in der noch selbständigen Gemeinde Hondelage das Licht der Welt erblickte, war der am 7. Februar 1973 geborene Mark Wille in der Breslauer Straße.

Einen gewissen Einblick in den Umfang der Investitionen, die die Gemeinde zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur vorgenommen hat, vermitteln die Haushaltspläne, deren Endsummen in Einnahme und Ausgabe von DM 30 922,50 für das Rechnungsjahr 1948/49 auf DM 3 972 898, im ordentlichen und DM 3 059 040 im außerordentlichen Haushalt für 1974, das letzte Jahr, das der Beschlußfassung durch den Gemeinderat unterlag, angestiegen sind.

Für die einzelnen Jahre ergeben sich nachstehende Zahlen in DM:

        Ordentl.
Haushalt
        Außerordentl.
Haushalt
  
1949     30 922
1952     42 720
1955     55 720
1956     63 930
1957     66 160
92 940 Nachtrag
1958     73 900
93 000 Nachtrag
1959     82 340
89840 Nachtrag
1960     83 720
1961     86 230
107 610 Nachtrag
1962     151 300
1963     292 000 14 500
203 210 Nachtrag
1964     267 000 256 000
1965     244 000
453 000 Nachtrag
1966     330 000 3600
410 000 Nachtrag
1967     533 000 3600
461 000 Nachtrag 706 000 Nachtrag
1968     480 000
580 000 Nachtrag 737 000
1969     520 000
676 000 Nachtrag 502 300 Nachtrag
1970     650 000
700 000 1. Nachtrag 350 000
868 000 2. Nachtrag 516930 Nachtrag
1971     1 146210 108 130
1 256 310 1. Nachtrag
1 475 440 2. Nachtrag
1972 2 015 250 3 287 640
2 421 676 1. Nachtrag 1 984 640 Nachtrag
254 8391 2. Nachtrag 2 325 468 Nachtrag
1973     3071 865 2 921 829
3 262 925 Nachtrag 2 042 800 Nachtrag
1974     3 972 898 3 059 040

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern blieben mit 210 bzw. 200 v. H. des Steuermeßbetrages für die Grundsteuer A bzw. B sowie 280 v. H. des Steuermeßbetrages für die Gewerbesteuer in den Jahren 1960 1972 unverändert. Sie wurden im Jahre 1973 auf 220 v. H. für die Grundsteuer und 300 v. H. für die Gewerbesteuer erhöht, da Zuwendungen und Zuschüsse an diese Sätze gebunden waren.

Zwar werden steigende Haushaltszahlen häufig einer berechtigten Kritik unterworfen, eine Beanstandung würde im vorliegenden Fall aber nicht gerechtfertigt sein, da die Personalkosten sich stets in bescheidenem Rahmen hielten. Nach wie vor wurde ein erheblicher Teil der anfallenden Arbeiten in der Gemeinde ehrenamtlich geleistet.

Während im 18. Jahrhundert das Amt des Bauermeisters, d. h. des Gemeindevorstehers, "reihum" ging und jährlich wechselte, fanden im 19. Jahrhundert Wahlen für einen längeren Zeitraum statt. Leider sind die Gemeinderatsprotokolle, die von 18521890 als Einzelblätter und vom Jahre 1891 ab in Protokollbüchern zur Verfügung stehen, nicht vollständig. Außerdem sind Neuwahlen und ihre Ergebnisse nicht immer ausdrücklich angeführt.

Nach diesen Niederschriften und anderen Unterlagen aus dem 19. Jahrhundert, aus denen die Namen der Gemeindevorsteher zu ersehen sind, kann etwa nachstehendes Verzeichnis aufgestellt werden, das allerdings für einzelne Zeitabschnitte Lücken aufweist:

1816-1827    Christoph Uhlenhaut ass. Nr. 25
1828-1834    Christoph Brandes ass. Nr. 23
1835-1844    Christoph Weber ass. Nr. 9
1847-1852    Christian Löhmann ass. Nr. 18
1853-1859    Christoph Wendhausen ass. Nr. 8
1860-1866    Christoph Uhlenhaut ass. Nr. 25
1867-1873    Christoph Brandes ass. Nr. 23
1874-1877    Christian Löhmann ass. Nr. 18
1878-1882    Christoph Uhlenhaut ass. Nr. 12
1882-1883    Otto Meyer ass. Nr. 9
1884-1889    Christian Brandes ass. Nr. 23
1890-1896    Christian Kröckel ass. Nr. 32
1897-1902    Friedrich Beutnagel ass. Nr. 22
1903-1914    Heinrich Jördens ass. Nr. 11
1915-1923    Hermann Brandes ass. Nr. 35
1924-1945    Heinrich Hoppe ass. Nr. 25
1945-1946    Theodor Pape
1947-1948    Hermann Weber ass. Nr. 59
1948-1952    Martin Pohl
1952-1956    Günther Hoppe ass. Nr. 25
1956-1963    Willi Bode ass. Nr. 79
1963-1966    Rudolf Bumcke
1967-1972    Erich Voges ass. Nr. 35
1972-28.2.74    Willi Kröckel ass. Nr. 32


Vom Jahre 1935 ab wurde die Bezeichnung Gemeindevorsteher durch Bürgermeister ersetzt. Nach einer Verordnung der Britischen Militärregierung vom 1. 4. 1946 bzw. der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 4. 3. 1955 war neben dem Bürgermeister als dem Vorsitzenden des Gemeinderates ein Gemeindedirektor zu wählen. Erster Gemeindedirektor wurde Theodor Pape. In den Jahren 1956-1967 waren beide Ämter durch Personalunion vereinigt. Am 27.4.1967 wurde der damalige Bürgermeister Rudolf Bumcke zum hauptamtlichen Gemeindedirektor bestellt.

Gemeindedirektoren waren:

1945-1956 Theodor    Pape      
1956-1963 Willi    Bode    zugleich Bürgermeister
1963-1967 Rudolf    Bumcke    zugleich Bürgermeister
1967-28.2.74 Rudolf    Bumcke    hauptamtlich

Dem letzten Gemeinderat vor der Eingemeindung in die Stadt Braunschweig gehörten an:

Alfred Bertram    Günter Jacobi    Heinrich Schaper
Leo Fittkau    Willi Kröckel    Heinz Sethmann
Hugo Friederici    Bruno Müller    Richard Telge
Jörg Gille    Karl Poetzsch    Erich Voges
Hubert Halbey    Wolfgang Richter    Rainer Wooge


Mit dem niedersächs. "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Braunschweig / Wolfenbüttel / Helmstedt / Peine / Salzgitter" (Braunschweig Gesetz) vom 11.2.1974 wurden 22 ehemalige Gemeinden aus dem Nahbereich der Stadt darunter auch Hondelage in die Stadt eingegliedert. Hondelage ist damit seit dem 1. März 1974 ein Ortsteil der Stadt Braunschweig.

Nach der Eingemeindung wurde für bestimmte örtliche Aufgaben ein Ortsrat gewählt.

Mitglieder des ersten Ortsrates sind:

Ilse Beckhoff    Jürgen Domeyer    Wolfgang Richter
Edwin Behrens    Jörg Gille    Dietrich Scheil
Alfred Bertram    Heinz Klama    Rainer Wooge
Alex Block    Willy Kröckel


Erster Ortsbürgermeister wurde Jörg Gille.

Abgeschlossen am 28.2.1974

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